Wo können/müssen die Entgelte zur Rentenversicherung angegeben werden, die von der Agentur für Arbeit geleistet wurden? In dem Bescheid steht, dass diese steuerfreien Leistungen bei der Steuererklärung anzugeben sind, da sie dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Ich bin jedoch etwas ratlos, wo diese Leistungen angegeben werden sollen. Unter Vorsorgeaufwand? Das scheint mir nicht richtig, da ich die Leistung ja nicht selbst getätigt habe.
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Keine Ankündigung bisher.
Angabe Entgelte für Rentenversicherung - Agentur für Arbeit
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