Ich habe keine Ahnung, ob ich hier mit meiner Frage an der richtigen Stelle bin, aber da ich schon seit einer ganzen Weile vergeblich versuche, mich durch die Hilfsseiten auf elster.de klug zu machen, möchte ich es jetzt einmal auf diesem Weg probieren.
Hinweis: Dies ist meine erste Begegnung mit Elster und seinen Formularen
I) Meine Tätigkeiten:
- Vertrieb von Zeitschriften mit dem PKW. Vom zuständigen FA als gewerbliche Tätigkeit eingestuft. Bisher immer mit der normalen Einkommenssteuererklärung angegeben mit Gewinnüberschussrechnung.
- Honorartätigkeit als Nachhilfelehrer in einem Institut. Vom FA als selbständige Tätigkeit eingestuft. Bisher ebenfalls immer mit der normalen Einkommenssteuererklärung angegeben mit Gewinnüberschussrechnung.
Keine weiteren Tätigkeiten, Nettoeinnahmen belaufen sich insgesamt auf weniger als 15.000 Euro.
II) Problem1:
Umzug zum 1.4.18
Dem alten FA fällt noch schnell ein, dass ich eigentlich für den Zeitschriftenvertrieb ein Gewerbe hätte anmelden müssen. Mir war damals, als ich mit dieser Tätigkeit in den 1990er Jahren begann, etwas anderes erzählt worden, trotzdem sicherlich mein Fehler. Nach Rücksprache mit altem und neuem FA sowie Handelskammer und Gemeindeverwaltung die Einigung, dass ich erst zum 1.4.18 ein Gewerbe anmelde. Ist dann alles erfolgt inkl. steuerlicher Erfassung. Somit wurde Problem1 hoffentlich gelöst.
III) Problem2:
Ausfüllen der Formulare. Zum einen weiß ich nicht, welcher Formulare aus der Liste ich ausfüllen muss, zum anderen habe ich bei dem Formular, mit dem ich mich als Erstes beschäftigte, viele Fragen, wobei mir auch die Ausfüllhilfe nicht helfen konnte:
>>>Formular EÜR Einnahmenüberschussrechnung:
a) Da ich für meine gewerbliche Tätigkeit die Kleinunternnehmerregelung in Anspruch nehme, finden unter Punkt 3 "Betriebseinnahmen" die Zeilen 11+12 vermutlich keine Anwendung, denn ich bin ja kein Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer. Aber wo auf dieser Seite muss ich stattdessen meine Bruttoeinnahmen angeben? Und sollte ich hier dann nur die Einnahmen ab dem Umzug und der Betriebsanmeldung angeben, also 1.4.18 oder gleich für das ganze Kalenderjahr, so wie ich es bisher immer tat?
b) Wo gebe ich meine weiteren Einnahmen an, also die für die selbständige Tätigkeit? Noch eine EÜR ausfüllen? Ich würde ja wieder eine Gewinnüberschussrechnung machen wollen wegen der Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit. Und wenn ich in der oberen EÜR nur Einnahmen ab 1.4.18 angebe, dann müsste ich wohl noch ein drittes Formular ausfüllen für den Zeitraum vom 1.1.18-31.3.18 ?
Tja, dies sind meine ersten Fragen zum Elsterverfahren. Wie gesagt, ich weiß nicht, ob ich damit hier richtig bin, ansonsten würde ich mich über einen Hinweis freuen, an welche Stelle ich mich wenden sollte.
Hinweis: Dies ist meine erste Begegnung mit Elster und seinen Formularen
I) Meine Tätigkeiten:
- Vertrieb von Zeitschriften mit dem PKW. Vom zuständigen FA als gewerbliche Tätigkeit eingestuft. Bisher immer mit der normalen Einkommenssteuererklärung angegeben mit Gewinnüberschussrechnung.
- Honorartätigkeit als Nachhilfelehrer in einem Institut. Vom FA als selbständige Tätigkeit eingestuft. Bisher ebenfalls immer mit der normalen Einkommenssteuererklärung angegeben mit Gewinnüberschussrechnung.
Keine weiteren Tätigkeiten, Nettoeinnahmen belaufen sich insgesamt auf weniger als 15.000 Euro.
II) Problem1:
Umzug zum 1.4.18
Dem alten FA fällt noch schnell ein, dass ich eigentlich für den Zeitschriftenvertrieb ein Gewerbe hätte anmelden müssen. Mir war damals, als ich mit dieser Tätigkeit in den 1990er Jahren begann, etwas anderes erzählt worden, trotzdem sicherlich mein Fehler. Nach Rücksprache mit altem und neuem FA sowie Handelskammer und Gemeindeverwaltung die Einigung, dass ich erst zum 1.4.18 ein Gewerbe anmelde. Ist dann alles erfolgt inkl. steuerlicher Erfassung. Somit wurde Problem1 hoffentlich gelöst.
III) Problem2:
Ausfüllen der Formulare. Zum einen weiß ich nicht, welcher Formulare aus der Liste ich ausfüllen muss, zum anderen habe ich bei dem Formular, mit dem ich mich als Erstes beschäftigte, viele Fragen, wobei mir auch die Ausfüllhilfe nicht helfen konnte:
>>>Formular EÜR Einnahmenüberschussrechnung:
a) Da ich für meine gewerbliche Tätigkeit die Kleinunternnehmerregelung in Anspruch nehme, finden unter Punkt 3 "Betriebseinnahmen" die Zeilen 11+12 vermutlich keine Anwendung, denn ich bin ja kein Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer. Aber wo auf dieser Seite muss ich stattdessen meine Bruttoeinnahmen angeben? Und sollte ich hier dann nur die Einnahmen ab dem Umzug und der Betriebsanmeldung angeben, also 1.4.18 oder gleich für das ganze Kalenderjahr, so wie ich es bisher immer tat?
b) Wo gebe ich meine weiteren Einnahmen an, also die für die selbständige Tätigkeit? Noch eine EÜR ausfüllen? Ich würde ja wieder eine Gewinnüberschussrechnung machen wollen wegen der Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit. Und wenn ich in der oberen EÜR nur Einnahmen ab 1.4.18 angebe, dann müsste ich wohl noch ein drittes Formular ausfüllen für den Zeitraum vom 1.1.18-31.3.18 ?
Tja, dies sind meine ersten Fragen zum Elsterverfahren. Wie gesagt, ich weiß nicht, ob ich damit hier richtig bin, ansonsten würde ich mich über einen Hinweis freuen, an welche Stelle ich mich wenden sollte.
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