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    Anlage S

    Hallo,
    ich bin neben meiner Witwenrente seit vergangenem Jahr freiberuflich als Journalistin und Lektorin tätig.
    Nun mach ich meine Steuerklärung und finde in Anlage S keine Spalte, in welcher ich geschäftlich gefahrene
    Kilometer mit Privatfahrzeug, Telefonkosten ect. eintragen kann. Beiträge zur Kranken-Pflege- und Rentenversicherung der Künstler-
    Sozialkasse wurden in Vorsorgeaufwendungen eingetragen.
    Ist es tatsächlich so, daß ich bei einem Umsatz von unter 17.500 € (bei mir sind es gerade 7.250) und einem Gewinn
    von 4.160 € nur diesen in Anlage S eintragen muß und keine Angaben über Umsatz und Ausgaben machen muß?

    #2
    AW: Anlage S

    Ausgaben werden in die Anlage S nicht eingetragen, sondern nur der Gewinn. Diesen ermittelst Du mit der Einnahmeüberschussrechnung, einer eigenen Erklärung.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage S

      Zitat von sigikid Beitrag anzeigen
      Hallo,
      ich bin neben meiner Witwenrente seit vergangenem Jahr freiberuflich als Journalistin und Lektorin tätig.
      Nun mach ich meine Steuerklärung und finde in Anlage S keine Spalte, in welcher ich geschäftlich gefahrene
      Kilometer mit Privatfahrzeug, Telefonkosten ect. eintragen kann. Beiträge zur Kranken-Pflege- und Rentenversicherung der Künstler-
      Sozialkasse wurden in Vorsorgeaufwendungen eingetragen.
      Ist es tatsächlich so, daß ich bei einem Umsatz von unter 17.500 € (bei mir sind es gerade 7.250) und einem Gewinn
      von 4.160 € nur diesen in Anlage S eintragen muß und keine Angaben über Umsatz und Ausgaben machen muß?
      Hallo,

      Zur Ermittlung des Gewinns musst du Anlage EÜR ausfüllen.
      Das Ergebnis kommt in Anlage S

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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