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Anlage S + EÜR übertragen, wenn StBer schon übermittelt hat?

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    Anlage S + EÜR übertragen, wenn StBer schon übermittelt hat?

    Hallo zusammen,

    ich habe eine kleine Frage:
    Ich bin Selbständig im EDV/SAP Umfeld tätig und habe einen Steuerberater, welcher die betriebliche Buchführung sowie die Gewinnermittlung per Einnahme-/Überschussrechnung übernimmt. Der Jahresabschluss sowie die Anlage S und EÜR werden von ihm ans Finanzamt übertragen. Jetzt ist es doch ausreichend, wenn ich meine Steuererklärung ohne Anlage S und EÜR übermittle, oder?

    Viele Grüße,
    Thomas

    #2
    AW: Anlage S + EÜR übertragen, wenn StBer schon übermittelt hat?

    Zitat von p325657 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich habe eine kleine Frage:
    Ich bin Selbständig im EDV/SAP Umfeld tätig und habe einen Steuerberater, welcher die betriebliche Buchführung sowie die Gewinnermittlung per Einnahme-/Überschussrechnung übernimmt. Der Jahresabschluss sowie die Anlage S und EÜR werden von ihm ans Finanzamt übertragen. Jetzt ist es doch ausreichend, wenn ich meine Steuererklärung ohne Anlage S und EÜR übermittle, oder?

    Viele Grüße,
    Thomas
    Hallo,

    die Anlage S ist Teil der Steuererklärung und lässt sich nicht allein übermitteln.
    Frag mal deinen Steuerberatewr wie das gehen soll.
    Die EÜR dagegen ist ein eigenständiges Formular und wird ans FA übertragen

    Gruß FIGUL

    Gruß
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Anlage S + EÜR übertragen, wenn StBer schon übermittelt hat?

      Keine Ahnung wie er das geschafft hat, vllt per Datev Schnittstelle?
      Auf jeden Fall habe ich die Bestätigung, dass die Anlage S und EÜR schon übertragen ist.
      Das heißt dann für mich, ich brauch sie nicht mehr übertragen, oder?

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        #4
        AW: Anlage S + EÜR übertragen, wenn StBer schon übermittelt hat?

        Zitat von p325657 Beitrag anzeigen
        Keine Ahnung wie er das geschafft hat, vllt per Datev Schnittstelle?
        Auf jeden Fall habe ich die Bestätigung, dass die Anlage S und EÜR schon übertragen ist.
        Das heißt dann für mich, ich brauch sie nicht mehr übertragen, oder?
        Hallo,

        kann ich dir nicht sagen.
        Hab ich so noch nicht gehört.
        Frag deinen Steuerberater oder das FA

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Anlage S + EÜR übertragen, wenn StBer schon übermittelt hat?

          Die Anlage S kann isoliert allenfalls in Papierform übermittelt werden, was aber Unfug ist. Da ändert auch DATEV nichts daran.

          Lass dir den Gewinn oder Verlust, der dort zu erklären ist, geben und trag die Zahl bei dir ein, dann kannst du eine vollständige Erklärung übermitteln.

          Ohne diesen Eintrag kommst du auch nie zu einer richtigen Steuerberechnung.

          Bei Gewinneinkünften muss außerdem elektronisch übermittelt werden, das gilt auch für die Anlage S.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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