Hallo zusammen,
ich habe aus dem Steuerjahr 2016 einen Feststellungsbescheid über einen verbleibenden Verlustvortrag. Bisher habe ich diesen mit meiner Steuererklärung eingereicht. Wie sieht es jetzt bei Elster aus, wenn ich die Anlage KAP ausfülle. Da trage ich doch nur die Kapitalerträge, KSt, KiSt, etc. ein. Die Verrechnung mit dem festgestellten Verlust erfolgt dann beim FA?
Viele Grüße,
Thomas
ich habe aus dem Steuerjahr 2016 einen Feststellungsbescheid über einen verbleibenden Verlustvortrag. Bisher habe ich diesen mit meiner Steuererklärung eingereicht. Wie sieht es jetzt bei Elster aus, wenn ich die Anlage KAP ausfülle. Da trage ich doch nur die Kapitalerträge, KSt, KiSt, etc. ein. Die Verrechnung mit dem festgestellten Verlust erfolgt dann beim FA?
Viele Grüße,
Thomas
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