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Rückertattung der Grunderwerbsteuer

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    Rückertattung der Grunderwerbsteuer

    Hallo zusammen,

    2017 habe ich einen Bauplatz gekauft und natürlich die Grunderwerbsteuer bezahlt, zum geplanten Hausbau kam es aber nicht.
    Jetzt, 2019, muß ich den Bauplatz an die Gemeinde zurückgeben und den Kaufvertrag "rückabwickeln".

    Besteht für mich die Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer erstattet zu bekommen?

    Über eine helfende Antwort würde ich mich freuen...vielen Dank.

    Grüße Kaspar H.

    #2
    AW: Rückertattung der Grunderwerbsteuer

    Das ist jetzt kein ELSTER-Thema. Da müsste ich auch erst im Grunderwerbsteuergesetz recherchieren. Das kannst du selbst auch.

    https://www.gesetze-im-internet.de/g...017770982.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Rückertattung der Grunderwerbsteuer

      hallo Charlie24,

      danke für die schnelle Antwort.

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        #4
        AW: Rückertattung der Grunderwerbsteuer

        Wenn ich es recht sehe, könnte eine der Bestimmungen in § 16 schon auf deinen Fall passen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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