Eine Auszubildende zur Kinderkrankenpflegerin bekommt vom ersten Tag an ein Ausbildungsgehalt. Die Ausbildungskosten sind dann unter Werbungskosten einzutragen und nicht unter Sonderausgaben. Als Werbungskosten fallen Fahrtkosten an. Die praktische Ausbildung erfolgt in einem Krankenhaus, die schulische Ausbildung in einem Schulzentrum, das 30 km von der Ausbildungsstätte entfernt liegt. Zum Krankenhaus (Ausbildungsstätte) wird nur der einfache Weg wie bei einem Berufstätigen mit der Entfernungspauschale berücksichtigt. Meine Frage: Wie verhält es sich mit den Fahrten zum Schulzentrum? Wird hier der einfache Weg oder Hin- und Rückweg als Werbungskosten eingesetzt? Kennt sich jemand hier aus?
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AW: Ausbildungskosten
Da hast DU recht, das weiß ich auch.Zuletzt geändert von weinmann-manfred; 08.04.2019, 12:05.
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Vielen Dank für die Auskunft. Ich habe es mir auch so vorgestellt nach Informationen aus dem Internet. Hier ist immer von den Fahrten zur Berufsschule die Rede. In meinem konkreten Fall ist der Betreiber der Ausbildungsstätte (Krankenhaus) und des Schulzentrums derselbe. Deshalb war ich nicht ganz sicher.
Gruß
Manfred Weinmann
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AW: Ausbildungskosten
In meinem konkreten Fall ist der Betreiber der Ausbildungsstätte (Krankenhaus) und des Schulzentrums derselbe. Deshalb war ich nicht ganz sicher.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von weinmann-manfred Beitrag anzeigenDa hast DU recht, das weiß ich auch.
ich verstehe deine Frage nicht.
Du weisst doch dann auch, dass bei Reisekosten die gefahrenen Km zählen. Also?
Gruß FIGULGruß FIGUL
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