Nicht jeder ist zur Einkommensteuererklärung verpflichtet. Wer Lohn oder Gehalt aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, jeden Monat seine Lohn-Steuern abgezogen bekommt und sonst keine weiteren Einnahmen hat, auch kein Krankengeld oder Arbeitslosengeld, ist in Steuerklasse I und ist nicht verpflichtet eine Einkommensteuererklärung zu machen.
Anders sieht es aus bei einem Ehepaar, Er Steuerklasse III und Sie Steuerklasse V. Hier besteht nach meinen Informationen eine Pflicht zur Einkommensteuererklärung. Ist das richtig? Ich frage deshalb, weil ich ein Ehepaar kenne, das vor vielen Jahren mal eine Erklärung abgegeben hat, Steuern nachzahlen musste, und dann in den folgenden Jahren keine Steuererklärungen mehr abgegeben hat. Das Ehepaar hatte immer bis heute die Steuerklassen-Kombination III + V. In den Jahren 2015 bis 2018 hat sich eine Steuerschuld von über 3000 € angesammelt. Warum tut das Finanzamt in diesem Fall nichts und lässt die Steuerschuld weiter anwachsen? Durch die Übermittlung der Jahreslohnsteuerbescheinigungen an das Finanzamt durch die Arbeitgeber weiß doch die Behörde, wer die Steuerklassenkombination III + V hat und zur Einkommensteuer verpflichtet ist. Warum tut sich da nichts oder wie lange wartet das Finanzamt bis es aktiv wird?
Weiß da jemand Bescheid, der vielleicht einmal auf einem Finanzamt gearbeitet hat?
Dieses Ehepaar hat die falsche Steuerklassen-Kombination gewählt, IV + IV wäre die richtige. Ich weiß, dass nicht unbedingt bei der Kombination III + V Steuern nachgezahlt werden müssen. Mit Hilfe eines Steuerklassen-Rechners lässt sich die richtige Steuerklassen-Kombination ermitteln.
Anders sieht es aus bei einem Ehepaar, Er Steuerklasse III und Sie Steuerklasse V. Hier besteht nach meinen Informationen eine Pflicht zur Einkommensteuererklärung. Ist das richtig? Ich frage deshalb, weil ich ein Ehepaar kenne, das vor vielen Jahren mal eine Erklärung abgegeben hat, Steuern nachzahlen musste, und dann in den folgenden Jahren keine Steuererklärungen mehr abgegeben hat. Das Ehepaar hatte immer bis heute die Steuerklassen-Kombination III + V. In den Jahren 2015 bis 2018 hat sich eine Steuerschuld von über 3000 € angesammelt. Warum tut das Finanzamt in diesem Fall nichts und lässt die Steuerschuld weiter anwachsen? Durch die Übermittlung der Jahreslohnsteuerbescheinigungen an das Finanzamt durch die Arbeitgeber weiß doch die Behörde, wer die Steuerklassenkombination III + V hat und zur Einkommensteuer verpflichtet ist. Warum tut sich da nichts oder wie lange wartet das Finanzamt bis es aktiv wird?
Weiß da jemand Bescheid, der vielleicht einmal auf einem Finanzamt gearbeitet hat?
Dieses Ehepaar hat die falsche Steuerklassen-Kombination gewählt, IV + IV wäre die richtige. Ich weiß, dass nicht unbedingt bei der Kombination III + V Steuern nachgezahlt werden müssen. Mit Hilfe eines Steuerklassen-Rechners lässt sich die richtige Steuerklassen-Kombination ermitteln.
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