Hallo, ich habe eine Frage zur ersten Tätigkeitsstätte.
Ich bin als Anwärter bei einem Bundesland angestellt. Ich mache dort ein duales Studium. Mein Dienstverhältnis besteht mit der Direktion, die für die Ausbildung zuständig ist. Die Fachhochschule ist von dieser jedoch etwa 60 km entfernt. Ich bin vorrangig an dieser Fachhochschule und nicht an der Adresse die mein eigentlicher Arbeitgeber ist. Bin ich dadurch zeitweise abgeordnet oder ist die FH automatisch meine erste Tätigkeitsstätte. Verwirrend ist dies für mich dadurch, dass ich in einem sechs-Monate-Rhythmus wechsel. Insgesamt geht meine Ausbildung sechs Semester(ein Semester an der Adresse meines Dienstherren, 4 Semester an der FH und ein Semester im Praktikum).
Vielleicht geht es ja jemanden gleich oder kennt sich besser damit aus. Vielen Dank!
Ich bin als Anwärter bei einem Bundesland angestellt. Ich mache dort ein duales Studium. Mein Dienstverhältnis besteht mit der Direktion, die für die Ausbildung zuständig ist. Die Fachhochschule ist von dieser jedoch etwa 60 km entfernt. Ich bin vorrangig an dieser Fachhochschule und nicht an der Adresse die mein eigentlicher Arbeitgeber ist. Bin ich dadurch zeitweise abgeordnet oder ist die FH automatisch meine erste Tätigkeitsstätte. Verwirrend ist dies für mich dadurch, dass ich in einem sechs-Monate-Rhythmus wechsel. Insgesamt geht meine Ausbildung sechs Semester(ein Semester an der Adresse meines Dienstherren, 4 Semester an der FH und ein Semester im Praktikum).
Vielleicht geht es ja jemanden gleich oder kennt sich besser damit aus. Vielen Dank!
Kommentar