Studienbeiträge absetzen

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  • Alexanderzwo
    Neuer Benutzer
    • 09.04.2019
    • 2

    #1

    Studienbeiträge absetzen

    Guten Tag,

    Kann ich meine Studienbeiträge als Werbungskosten, oder Sonderausgaben geltend machen?

    Grüße aus Dortmund

    Alexander Zimmermann
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    AW: Studienbeiträge absetzen

    grds. ja. kommt drauf an ob Erststudium (SA) oder Zweitausbildung (WK).

    Kommentar

    • XaverWdg
      Erfahrener Benutzer
      • 18.02.2017
      • 1048

      #3
      AW: Studienbeiträge absetzen

      Hallo Herr Zimmermann,

      Studienbeiträge können sowohl das eine als auch das andere sein.
      Ohne konkreten Hintergrund lässt sich die Frage nicht beantworten.

      Man/frau findet aber jede Menge Treffer bei der Suche im Internet.
      Erstausbildung = Sonderausgaben
      Zweitausbildung = Wk

      MfG Xaver

      Kommentar

      • Alexanderzwo
        Neuer Benutzer
        • 09.04.2019
        • 2

        #4
        AW: Studienbeiträge absetzen

        Hallo und Danke, ich habe zuerst im Internet gesucht und unterschiedliche Aussagen gesehen.

        Grüße

        Alexander

        Kommentar

        • XaverWdg
          Erfahrener Benutzer
          • 18.02.2017
          • 1048

          #5
          AW: Studienbeiträge absetzen

          Hallo
          wie schon gesagt, kommt auf den konkreten Einzelfall an.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45977

            #6
            AW: Studienbeiträge absetzen

            Dass man im Internet unterschiedliche Auffassungen dazu findet, hängt damit zusammen, dass nach der Gesetzeslage die Kosten für ein Erststudium nur als Sonderausgaben anerkannt werden

            und nicht als Werbungskosten. Der Bundesfinanzhof hält diese Regelung für verfassungswidrig und hat diese Rechtsfrage deshalb dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

            Wer einen Verlustvortrag anstrebt, wird deshalb die Kosten eines Erststudiums als Werbungskosten erklären. Dem kann zwar das Finanzamt nicht entsprechen, der Bescheid ergeht aber insoweit vorläufig.

            Falls die Rechtsauffassung des BFH vom Bundesverfassungsgericht bestätigt werden sollte, werden alle Bescheide von amtswegen geändert.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • excalibur
              Neuer Benutzer
              • 11.04.2019
              • 3

              #7
              AW: Studienbeiträge absetzen

              Noch ein Tipp:

              Die Finanzämter sind zwar nicht zur Beratung verpflichtet, aber zur Auskunft. Sie müssen dir nicht sagen, wie du Steuern sparen kannst, aber auf entsprechende Fragen wahrheitsgemäß antworten. Bei gibt es eine Info-Theke beim Finanzamt. Dort gibt man seine Anträge ab oder kann Auskunfte bekommen.
              Heute ist Morgen schon Gestern.

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