AW: Steuerbescheid 2018 nochmals prüfen lassen?
"Hallo Caferacer,
du bist hier in einem Anwenderforum wo Anwender versuchen anderen bei Problemen rund um die elektronische Steuererklärung Hilfestellung zu geben.
du schilderst dein Problem in deinem Thema -> und andere zerbrechen sich den Kopf, um dir Tipps zu geben und im Endeffekt erklärst du -> den Schalter für die Steuerberechnung kenne ich, wollte ich nicht benutzen, weil ich Überraschungen liebe.
Was soll man dazu sagen ? Du beschäftigst Leute (Personal) mit Dingen die du selber in wenigen Sekunden erfahren hättest.
Tschüß"
Vielleicht solltest du meinen Beitrag nochmals lesen! Es ging hierbei nicht um den Schalter für die Steuerberechnung. Ich war über die geringe Rückerstattung verwundert und habe mich gefragt,
ob das korrekt sein kann und ob es eventuell Sinn macht, Widerspruch einzulegen. Es soll vorkommen,dass das Finanzamt auch Fehler macht!
Also halt mal den Ball flach!
"Hallo Caferacer,
du bist hier in einem Anwenderforum wo Anwender versuchen anderen bei Problemen rund um die elektronische Steuererklärung Hilfestellung zu geben.
du schilderst dein Problem in deinem Thema -> und andere zerbrechen sich den Kopf, um dir Tipps zu geben und im Endeffekt erklärst du -> den Schalter für die Steuerberechnung kenne ich, wollte ich nicht benutzen, weil ich Überraschungen liebe.
Was soll man dazu sagen ? Du beschäftigst Leute (Personal) mit Dingen die du selber in wenigen Sekunden erfahren hättest.
Tschüß"
Vielleicht solltest du meinen Beitrag nochmals lesen! Es ging hierbei nicht um den Schalter für die Steuerberechnung. Ich war über die geringe Rückerstattung verwundert und habe mich gefragt,
ob das korrekt sein kann und ob es eventuell Sinn macht, Widerspruch einzulegen. Es soll vorkommen,dass das Finanzamt auch Fehler macht!
Also halt mal den Ball flach!
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