Guten Abend,
folgende Frage beschäftigt mich:
Ich habe eine Zweitwohnung an meiner Arbeitsstätte. Meistens fliege ich am WE hin und zurück zu meiner Familie. Manchmal nutze ich jedoch nur für eine Strecke das Flugzeug. Wie verhält es sich nun mit der zweiten Strecke? Wenn ich mit der Bahn fahre, wahrscheinlich das Bahnticket. Was ist aber, wenn ich mit einem Bekannten mit dem PKW mitfahre? Wenn ich Hin- und Rückfahrt mit dem PKW zurücklege, kann ich ja die Entfernungspauschale von 0,30€ anwenden. Hier habe ich jedoch nur eine Fahrt mit PKW zurückgelegt. Was/Wie kann ich das geltend machen?
Vielen Dank für eure Hilfe
folgende Frage beschäftigt mich:
Ich habe eine Zweitwohnung an meiner Arbeitsstätte. Meistens fliege ich am WE hin und zurück zu meiner Familie. Manchmal nutze ich jedoch nur für eine Strecke das Flugzeug. Wie verhält es sich nun mit der zweiten Strecke? Wenn ich mit der Bahn fahre, wahrscheinlich das Bahnticket. Was ist aber, wenn ich mit einem Bekannten mit dem PKW mitfahre? Wenn ich Hin- und Rückfahrt mit dem PKW zurücklege, kann ich ja die Entfernungspauschale von 0,30€ anwenden. Hier habe ich jedoch nur eine Fahrt mit PKW zurückgelegt. Was/Wie kann ich das geltend machen?
Vielen Dank für eure Hilfe
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