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steuebegünstigte Versorgungsbezüge

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    steuebegünstigte Versorgungsbezüge

    In meinem Steuerantrag komme ich nicht weiter. Das Programm fragt nach den steuerbegünstigten Bezügen, die in meiner Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt sein sollen in Zeile 6. Dort befindet sich aber derr Betrag der einbehaltenen Kirchensteuer. Der erfragte Betrag ist nicht aufgeführt.

    #2
    AW: steuebegünstigte Versorgungsbezüge

    Du fragst jetzt im Unter-

    Forum: ELSTER Anwender Forum
    Alles rund um dieses Forum. Anleitungen - Was kann verbessert werden - welche Foren sollten eingerichtet werden.
    Das kann nicht richtig sein! Welche Software verwendest Du denn?

    Wie lautet der genaue Fehlertext?

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      #3
      AW: steuebegünstigte Versorgungsbezüge

      Lohnsteuerbescheinigungen haben Nummern, die Anlage N hat dagegen Zeilen. Die numerischen Werte sind unterschiedlich.

      Die Nummer 6 mit der Kirchenlohnsteuer kommt in die Zeile 9 der Anlage N, nur als Beispiel.

      Die im Bruttoarbeitslohn (Zeile 6 der Anlage N) enthaltenen Versorgungsbezüge gehören in die Zeile 11 der Anlage N .

      Auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen die Versorgungsbezüge unter Nummer 8.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: steuebegünstigte Versorgungsbezüge

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Lohnsteuerbescheinigungen haben Nummern, die Anlage N hat dagegen Zeilen. Die numerischen Werte sind unterschiedlich.

        Die Nummer 6 mit der Kirchenlohnsteuer kommt in die Zeile 9 der Anlage N, nur als Beispiel.

        Die im Bruttoarbeitslohn (Zeile 6 der Anlage N) enthaltenen Versorgungsbezüge gehören in die Zeile 11 der Anlage N .

        Auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen die Versorgungsbezüge unter Nummer 8.
        Hallo,

        was meinst du?

        Die in Zeile 6 der Anlage N... gehören in Zeile 11 der Anlage N
        ja geht es noch verdrehter

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: steuebegünstigte Versorgungsbezüge

          ja geht es noch verdrehter
          Du kannst doch lesen? Was ist daran jetzt verkehrt oder verdreht?

          Das Thema heißt: Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: steuebegünstigte Versorgungsbezüge

            Hallo,

            Also die Versorgungsbezüge in ANLAGE N Zeile 6 gehören in ANLAGE N Zeile 11? (deine Aussage)
            Entweder Zeile 6 oder Zeile 11 oder beides oder gar nichts

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: steuebegünstigte Versorgungsbezüge

              Meine Aussage:

              Die im Bruttoarbeitslohn (Zeile 6 der Anlage N) enthaltenen Versorgungsbezüge gehören in die Zeile 11 der Anlage N
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: steuebegünstigte Versorgungsbezüge

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Die im Bruttoarbeitslohn (Zeile 6 der Anlage N) enthaltenen Versorgungsbezüge gehören in die Zeile 11 der Anlage N
                Grundsätzlich schon. Aber je nach Software kann das wieder ganz anders aussehen. Allein schon in ElsterFormular!

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                  #9
                  AW: steuebegünstigte Versorgungsbezüge

                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Grundsätzlich schon. Aber je nach Software kann das wieder ganz anders aussehen. Allein schon in ElsterFormular!
                  Dann warten wir mal auf die Rückmeldung des TE, womit er die Erklärung erstellt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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