Hallo,
mein Arbeitgeber stellt einen Bus zur Verfügung von Bahnhof zur Arbeitsstätte und bezahlt die Kosten in der Höhe von 50 Euro monatlich. Der monatliche Beitrag von 50 Euro wird auf mein Gehalt angerechnet und ich bezahle Steuer dafür. Anschließend wird der Betrag von 50 Euros von dem Lohn abgezogen. Um zum Bahnhof zu kommen, fahre ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die ich selbst finanziere. Ich weiß nicht wo ich diese Leistung von Arbeitgeber, genannt: "Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte", in ELSTER angeben soll. Sollen diese bei der Entfernungspauschale in die Zeile 39, Punkt 295 oder in die Zeile 45 (Anlage N) angegeben werden? Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
mein Arbeitgeber stellt einen Bus zur Verfügung von Bahnhof zur Arbeitsstätte und bezahlt die Kosten in der Höhe von 50 Euro monatlich. Der monatliche Beitrag von 50 Euro wird auf mein Gehalt angerechnet und ich bezahle Steuer dafür. Anschließend wird der Betrag von 50 Euros von dem Lohn abgezogen. Um zum Bahnhof zu kommen, fahre ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die ich selbst finanziere. Ich weiß nicht wo ich diese Leistung von Arbeitgeber, genannt: "Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte", in ELSTER angeben soll. Sollen diese bei der Entfernungspauschale in die Zeile 39, Punkt 295 oder in die Zeile 45 (Anlage N) angegeben werden? Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
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