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Fahrt zur Arbeitstätte: Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen

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    Fahrt zur Arbeitstätte: Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen

    Hallo,

    mein Arbeitgeber stellt einen Bus zur Verfügung von Bahnhof zur Arbeitsstätte und bezahlt die Kosten in der Höhe von 50 Euro monatlich. Der monatliche Beitrag von 50 Euro wird auf mein Gehalt angerechnet und ich bezahle Steuer dafür. Anschließend wird der Betrag von 50 Euros von dem Lohn abgezogen. Um zum Bahnhof zu kommen, fahre ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die ich selbst finanziere. Ich weiß nicht wo ich diese Leistung von Arbeitgeber, genannt: "Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte", in ELSTER angeben soll. Sollen diese bei der Entfernungspauschale in die Zeile 39, Punkt 295 oder in die Zeile 45 (Anlage N) angegeben werden? Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    #2
    AW: Fahrt zur Arbeitstätte: Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen

    Hallo,

    was steht denn in Zeile 39 Feld oder Punkt 295?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Fahrt zur Arbeitstätte: Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen

      Danke für die Rückmeldung. :-)

      In der Zeile 39 steht "Arbeitgeberleistungen lt. Nr. 17 und 18 der Lohnsteuerbescheinigung und von der Agentur für Arbeit gezahlte Fahrkostenzuschüsses". Und gleich daneben die mögliche Wahl zwischen 290 "steuerfrei ersetzt" oder "pauschal besteuert" 295. Meiner Meinung nach wäre der Eintrag in 295 richtig. Aber dann entsteht der Eindruck, dass der Arbeitgeber die ganze Fahrkosten finanziert hat. Denn die Fahrkosten von Bahnhof zur Arbeitsstätte sind höher als die Fahrkosten von der Wohnung zum Bahnhof.

      Die zweite Option ist ein Eintrag in die Zeile 45:" Weitere Werbungskosten (Flug- und Fahrkosten bei Wegen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte/Sammelpunkt/weiträumigem Tätigkeitsgebiet). Hier träge ich in der Regel die Fahrkosten zur Arbeit. Hier passt es aber irgendwie auch nicht, denn ich habe für die Strecke von Bahnhof zur Arbeitsstätte nur die Steuer bezahlt...

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        #4
        AW: Fahrt zur Arbeitstätte: Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen

        Hallo Figuel,

        hast Du einen Rat für mich :-)

        Grüße

        Kommentar


          #5
          AW: Fahrt zur Arbeitstätte: Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen

          Hallo mss,

          hat der Arbeitgeber einen Eintrag in Zeile 17 der LStb. trägst du das in Zeile 39 Kennzahl 290 ein. Der Eintrag des Arbeitgebers in Zeile 18 der LStb. wird automatisch in Zeile 39 Kz 295 übernommen.

          Tschüß

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            #6
            AW: Fahrt zur Arbeitstätte: Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen

            Hallo Holzgoe,

            vielen vielen Dank! :-) Mache ich so!

            Jetzt bleiben noch die Kosten die ich bezahle um von zu Hause zur "Sammelstelle" des Buses zu kommen. Könntest Du mir bitte sagen wo ich diese eintragen soll?

            Vielen Dank für Deine Genauigkeit und Rat.

            Viele Grüße
            mss

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              #7
              AW: Fahrt zur Arbeitstätte: Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen

              Zitat von mss Beitrag anzeigen
              Kosten die ich bezahle um von zu Hause zur "Sammelstelle" des Buses zu kommen
              Anlage N Zeilen 31ff

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                #8
                AW: Fahrt zur Arbeitstätte: Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen

                Wenn ich das jetzt richtig gelesen und verstanden habe, kann hier der gesamte Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte doch in einer einzigen Position

                bei der Entfernungspauschale erfasst werden. Es gibt eine Gesamtentfernung, eine Teilstrecke mit Sammelbeförderung des Arbeitgebers und eine Teilstrecke mit

                Öffentlichen Verkehrsmitteln. Es gibt eigene Kosten für Öffentliche Verkehrsmittel und eventuell pauschal versteuerte Arbeitgeberleistungen, wobei mir letzteres

                bis jetzt nicht wirklich klar geworden ist. Aber das ist ja aus der Lohnsteuerbescheinigung eindeutig ersichtlich.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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