Hallo, ich möchte mich kurz vorstellen!
Ich bin als Kleinunternehmer tätig. Ich verkaufe über ebay Artikel ins Inland und ins EU-Ausland und weltweit.
Da ich als Kleinunternehmer tätig bin, weise ich keine Umsatzsteuer in meinen Rechnungen aus!
Meine Ware kaufe ich entweder bei deutschen Händlern und zahle die MwST oder im Nicht-EU-Ausland
und zahle den Zoll.
Mein Jahresumsatz bleibt deutlich unter 17.500 €, allerdings habe ich eine UST-ID, da ich eine Aufforderung
von ebay diesbezüglich falsch interpretiert hatte und eine UST-ID beantragt habe.
Diese wurde mir auch zugeteilt und an Ebay weitergegeben.
Nun erhielt ich im Februar eine Aufforderung meines Finanzamtes, dass ich seit 01.01.2019 verpflichtet
sei eine vierteljährlich UST-Voranmeldung abzugeben.
Ich dachte, dass davon die Umsätze meiner Verkäufe ins EU-Ausland betroffen seien.
Das waren in diesem Quartal ganz genau 2 Rechnungen! Die Summe wollte ich am 08.04.
fristgerecht online übermitteln, musste feststellen, dass ich hierzu eine Regestrierung
bei MeinElster brauchte und dazu einen Aktivierungscode per Post abwarten musste.
Ich rief daher am 09. bei meinem Finanzamt an um um eine Fristverlängerung zu bitten.
Nach mehrmaliger Weiterleitung wurde ich an die richtige Stelle durchgestellt und die
Frist wurde bis Ende des Monats verlängert.
Dann stellte ich der Dame noch die Frage, warum ich diese Aufforderung überhaupt bekommen habe.
Da ich ja keine UST ausweise, somit auch keine erhalte, wollte ich der Sache auf den Grund gehen.
Die Dame hat mich dann wieder weiterverbunden, sie könne mir da nicht weiterhelfen.
Ich wurde zu einem Herrn durchgestellt, dem ich den Sachverhalt nochmals erklärte und
fragte, warum ich nochmal UST für die beiden EU-Umsätze zu zahlen hätte.
Er erklärte mir, dass es sich nicht um diese beiden Umsätze handle, sondern dass
eine Meldung vorliege, dass ein Unternehmen im EU-Ausland Dienstleistungen für
mich getätigt hätte. Jetzt war es mir klar, es ging um meine Ebay-Rechnungen!
Ich nahm an, dass ich die Rechnungen von ebay ohne Umsatzsteuer erhalte, also als
Netto-Rechnungen. Nachdem ich dies heute erledigen wollte (war vom 10.04. bis heute
im Krankenhaus), stellte ich fest, dass in den Rechnungsbeträgen die UST ausgewiesen
ist und diese von mir bezahlt wird! Daher ist ja keine Zahlung einer Umsatzsteuer mehr
nötig, oder?
2. Frage:
Von ebay wurden alle ebay-Händler aufgefordert den
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger
(Unternehmer) im Sinne von § 22f Absatz 1 Satz 2 UStG bis 01.10.2019
einzureichen.
Müssen dies nicht nur die zur UST verpflichteten Unternehmer abgeben?
Auszug aus ebayforbusiness:
aufgrund der Gesetzesänderung muss ebay ab 2019 bestimmte steuerliche Informationen
von Verkäufern erheben, um sicherzustellen, dass sie weiterhin bei ebay handeln können.
Um weiterhin auf ebay verkaufen zu können, müssen Sie die Bescheinigung § 22f Absatz 1 Satz 2 UStG,
aus der hervorgeht, dass Sie Ihre Umsatzsteuerpflicht in Deutschland erfüllen.
Wer muss die Bescheinigung bei ebay einreichen?
Als Verkäufer müssen Sie sich in der Regel für die Umsatzsteuer registrieren, wenn Sie eine der
folgenden drei Bedingungen erfüllt sind.
- Sie sind ein Verkäufer mit Sitz in Deutschland (ja)
- Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert sind (ja)
- Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland.
Diese Waren versenden Sie aus dem EU-Ausland, wo sie gelagert werden. (nein)
Dies gilt ab einem Gesamtumsatz von 100.000 Euro pro Jahr.
Oben steht: Wenn EINE der Bedingungen erfüllt wird, oder wie würdet ihr das verstehen?
Ich danke Euch schon mal herzlich für Eure Hilfe,
Ich bin als Kleinunternehmer tätig. Ich verkaufe über ebay Artikel ins Inland und ins EU-Ausland und weltweit.
Da ich als Kleinunternehmer tätig bin, weise ich keine Umsatzsteuer in meinen Rechnungen aus!
Meine Ware kaufe ich entweder bei deutschen Händlern und zahle die MwST oder im Nicht-EU-Ausland
und zahle den Zoll.
Mein Jahresumsatz bleibt deutlich unter 17.500 €, allerdings habe ich eine UST-ID, da ich eine Aufforderung
von ebay diesbezüglich falsch interpretiert hatte und eine UST-ID beantragt habe.
Diese wurde mir auch zugeteilt und an Ebay weitergegeben.
Nun erhielt ich im Februar eine Aufforderung meines Finanzamtes, dass ich seit 01.01.2019 verpflichtet
sei eine vierteljährlich UST-Voranmeldung abzugeben.
Ich dachte, dass davon die Umsätze meiner Verkäufe ins EU-Ausland betroffen seien.
Das waren in diesem Quartal ganz genau 2 Rechnungen! Die Summe wollte ich am 08.04.
fristgerecht online übermitteln, musste feststellen, dass ich hierzu eine Regestrierung
bei MeinElster brauchte und dazu einen Aktivierungscode per Post abwarten musste.
Ich rief daher am 09. bei meinem Finanzamt an um um eine Fristverlängerung zu bitten.
Nach mehrmaliger Weiterleitung wurde ich an die richtige Stelle durchgestellt und die
Frist wurde bis Ende des Monats verlängert.
Dann stellte ich der Dame noch die Frage, warum ich diese Aufforderung überhaupt bekommen habe.
Da ich ja keine UST ausweise, somit auch keine erhalte, wollte ich der Sache auf den Grund gehen.
Die Dame hat mich dann wieder weiterverbunden, sie könne mir da nicht weiterhelfen.
Ich wurde zu einem Herrn durchgestellt, dem ich den Sachverhalt nochmals erklärte und
fragte, warum ich nochmal UST für die beiden EU-Umsätze zu zahlen hätte.
Er erklärte mir, dass es sich nicht um diese beiden Umsätze handle, sondern dass
eine Meldung vorliege, dass ein Unternehmen im EU-Ausland Dienstleistungen für
mich getätigt hätte. Jetzt war es mir klar, es ging um meine Ebay-Rechnungen!
Ich nahm an, dass ich die Rechnungen von ebay ohne Umsatzsteuer erhalte, also als
Netto-Rechnungen. Nachdem ich dies heute erledigen wollte (war vom 10.04. bis heute
im Krankenhaus), stellte ich fest, dass in den Rechnungsbeträgen die UST ausgewiesen
ist und diese von mir bezahlt wird! Daher ist ja keine Zahlung einer Umsatzsteuer mehr
nötig, oder?
2. Frage:
Von ebay wurden alle ebay-Händler aufgefordert den
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger
(Unternehmer) im Sinne von § 22f Absatz 1 Satz 2 UStG bis 01.10.2019
einzureichen.
Müssen dies nicht nur die zur UST verpflichteten Unternehmer abgeben?
Auszug aus ebayforbusiness:
aufgrund der Gesetzesänderung muss ebay ab 2019 bestimmte steuerliche Informationen
von Verkäufern erheben, um sicherzustellen, dass sie weiterhin bei ebay handeln können.
Um weiterhin auf ebay verkaufen zu können, müssen Sie die Bescheinigung § 22f Absatz 1 Satz 2 UStG,
aus der hervorgeht, dass Sie Ihre Umsatzsteuerpflicht in Deutschland erfüllen.
Wer muss die Bescheinigung bei ebay einreichen?
Als Verkäufer müssen Sie sich in der Regel für die Umsatzsteuer registrieren, wenn Sie eine der
folgenden drei Bedingungen erfüllt sind.
- Sie sind ein Verkäufer mit Sitz in Deutschland (ja)
- Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert sind (ja)
- Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland.
Diese Waren versenden Sie aus dem EU-Ausland, wo sie gelagert werden. (nein)
Dies gilt ab einem Gesamtumsatz von 100.000 Euro pro Jahr.
Oben steht: Wenn EINE der Bedingungen erfüllt wird, oder wie würdet ihr das verstehen?
Ich danke Euch schon mal herzlich für Eure Hilfe,
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