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Kleinunternehmer/Aufforderung zur Abgabe UST/Antrag auf Erteilung einer Besch.

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    Kleinunternehmer/Aufforderung zur Abgabe UST/Antrag auf Erteilung einer Besch.

    Hallo, ich möchte mich kurz vorstellen!

    Ich bin als Kleinunternehmer tätig. Ich verkaufe über ebay Artikel ins Inland und ins EU-Ausland und weltweit.
    Da ich als Kleinunternehmer tätig bin, weise ich keine Umsatzsteuer in meinen Rechnungen aus!
    Meine Ware kaufe ich entweder bei deutschen Händlern und zahle die MwST oder im Nicht-EU-Ausland
    und zahle den Zoll.

    Mein Jahresumsatz bleibt deutlich unter 17.500 €, allerdings habe ich eine UST-ID, da ich eine Aufforderung
    von ebay diesbezüglich falsch interpretiert hatte und eine UST-ID beantragt habe.
    Diese wurde mir auch zugeteilt und an Ebay weitergegeben.

    Nun erhielt ich im Februar eine Aufforderung meines Finanzamtes, dass ich seit 01.01.2019 verpflichtet
    sei eine vierteljährlich UST-Voranmeldung abzugeben.

    Ich dachte, dass davon die Umsätze meiner Verkäufe ins EU-Ausland betroffen seien.
    Das waren in diesem Quartal ganz genau 2 Rechnungen! Die Summe wollte ich am 08.04.
    fristgerecht online übermitteln, musste feststellen, dass ich hierzu eine Regestrierung
    bei MeinElster brauchte und dazu einen Aktivierungscode per Post abwarten musste.

    Ich rief daher am 09. bei meinem Finanzamt an um um eine Fristverlängerung zu bitten.
    Nach mehrmaliger Weiterleitung wurde ich an die richtige Stelle durchgestellt und die
    Frist wurde bis Ende des Monats verlängert.

    Dann stellte ich der Dame noch die Frage, warum ich diese Aufforderung überhaupt bekommen habe.
    Da ich ja keine UST ausweise, somit auch keine erhalte, wollte ich der Sache auf den Grund gehen.
    Die Dame hat mich dann wieder weiterverbunden, sie könne mir da nicht weiterhelfen.

    Ich wurde zu einem Herrn durchgestellt, dem ich den Sachverhalt nochmals erklärte und
    fragte, warum ich nochmal UST für die beiden EU-Umsätze zu zahlen hätte.

    Er erklärte mir, dass es sich nicht um diese beiden Umsätze handle, sondern dass
    eine Meldung vorliege, dass ein Unternehmen im EU-Ausland Dienstleistungen für
    mich getätigt hätte. Jetzt war es mir klar, es ging um meine Ebay-Rechnungen!
    Ich nahm an, dass ich die Rechnungen von ebay ohne Umsatzsteuer erhalte, also als
    Netto-Rechnungen. Nachdem ich dies heute erledigen wollte (war vom 10.04. bis heute
    im Krankenhaus), stellte ich fest, dass in den Rechnungsbeträgen die UST ausgewiesen
    ist und diese von mir bezahlt wird! Daher ist ja keine Zahlung einer Umsatzsteuer mehr
    nötig, oder?

    2. Frage:

    Von ebay wurden alle ebay-Händler aufgefordert den

    Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger
    (Unternehmer) im Sinne von § 22f Absatz 1 Satz 2 UStG bis 01.10.2019

    einzureichen.

    Müssen dies nicht nur die zur UST verpflichteten Unternehmer abgeben?

    Auszug aus ebayforbusiness:

    aufgrund der Gesetzesänderung muss ebay ab 2019 bestimmte steuerliche Informationen
    von Verkäufern erheben, um sicherzustellen, dass sie weiterhin bei ebay handeln können.

    Um weiterhin auf ebay verkaufen zu können, müssen Sie die Bescheinigung § 22f Absatz 1 Satz 2 UStG,
    aus der hervorgeht, dass Sie Ihre Umsatzsteuerpflicht in Deutschland erfüllen.

    Wer muss die Bescheinigung bei ebay einreichen?

    Als Verkäufer müssen Sie sich in der Regel für die Umsatzsteuer registrieren, wenn Sie eine der
    folgenden drei Bedingungen erfüllt sind.

    - Sie sind ein Verkäufer mit Sitz in Deutschland (ja)
    - Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert sind (ja)
    - Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland.
    Diese Waren versenden Sie aus dem EU-Ausland, wo sie gelagert werden. (nein)
    Dies gilt ab einem Gesamtumsatz von 100.000 Euro pro Jahr.

    Oben steht: Wenn EINE der Bedingungen erfüllt wird, oder wie würdet ihr das verstehen?

    Ich danke Euch schon mal herzlich für Eure Hilfe,

    #2
    AW: Kleinunternehmer/Aufforderung zur Abgabe UST/Antrag auf Erteilung einer Besch.

    Zitat von Dosipa Beitrag anzeigen
    Hallo, ich möchte mich kurz vorstellen!

    Ich bin als Kleinunternehmer tätig. Ich verkaufe über ebay Artikel ins Inland und ins EU-Ausland und weltweit.
    Da ich als Kleinunternehmer tätig bin, weise ich keine Umsatzsteuer in meinen Rechnungen aus!
    Meine Ware kaufe ich entweder bei deutschen Händlern und zahle die MwST oder im Nicht-EU-Ausland
    und zahle den Zoll.

    Mein Jahresumsatz bleibt deutlich unter 17.500 €, allerdings habe ich eine UST-ID, da ich eine Aufforderung
    von ebay diesbezüglich falsch interpretiert hatte und eine UST-ID beantragt habe.
    Diese wurde mir auch zugeteilt und an Ebay weitergegeben.

    Nun erhielt ich im Februar eine Aufforderung meines Finanzamtes, dass ich seit 01.01.2019 verpflichtet
    sei eine vierteljährlich UST-Voranmeldung abzugeben.
    Weiter hab ich nicht gelesen.

    Zitat von Dosipa Beitrag anzeigen
    allerdings habe ich eine UST-ID, da ich eine Aufforderung
    von ebay diesbezüglich falsch interpretiert hatte und eine UST-ID beantragt habe.
    Warum falsch interpretiert? Ebay hatte doch bis vor kurzem keinen Betrieb im Inland.

    Zitat von Dosipa Beitrag anzeigen
    Nun erhielt ich im Februar eine Aufforderung meines Finanzamtes, dass ich seit 01.01.2019 verpflichtet
    sei eine vierteljährlich UST-Voranmeldung abzugeben.
    Lies den ersten Absatz in dem Schreiben nochmal durch. Ich gehe davon aus dass dort steht, dass Du nur dann Voranmeldungen abgeben musst, wenn bestimmte Tatbestände erfüllt sind.

    Aber mit Elster hat das nichts zu tun.

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