Ich habe auch mein Problem mit dieser Zeile. Ich weiß nicht was man bei "Bezeichnung der Hinzurechnung/ Abrechnung eintragen soll. Ich habe nur wenige male gearbeitet und für die Vermittlung immer eine Provision gezahl, ansonsten hatte ich keine Ausgaben. Nach nur einigen Monaten habe ich diese Tätigkeit wieder aufgegeben.
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EÜR Zeile 78 - Hinzurechnung / Abrechnung
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AW: EÜR Zeile 78 - Hinzurechnung / Abrechnung
Wenn es keinen Übergangsgewinn gibt, musst du eben 0 eintragen.
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AW: EUR Zeile 78 - Hinzurechnung / Abrechnung
Ich bin in gleiche Situation.
Ich habe meine selbstaendige Taetigkeit aufgegeben und musste daher in EUR Zeile 9 (Wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr der Betrieb veraeussert oder aufgegeben?) mit "Ja" beantworten.
Dementsprechend muss ich in Thema "Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart" bzw. Zeile 78 irgendwas eintragen - was ich hier eintragen soll habe ich leider keine Ahnung.
Mein Fall: als selbstaendiger Pfleger gearbeitet. Hab EUR im Vorjahr sehr einfach und problemlos selber ueber ELSTER abgeschickt. Ich habe nie in meine kurz dauernde Selbstaendigkeit was investiert, daher sind auch nichts bei der Aufgabe meiner Selbstaendigkeit "uebrig" geblieben, die ich als Gewinn angeben kann (z.B. ich habe private Handys und PCs genuetzt, die natuerlich auch nach Aufgabe meiner Selbstaendigkeit auch mein Eigentum geblieben sind. Ich habe in meiner erster EUR nur die Teilkosten fuer Komunikationsmoeglichkeiten (wie DSL-und SIM-Teilkosten) als Ausgaben eingetragen und nie was fuer meine Taetigkeit gekauft hab, die ich nach Aufgabe des Taetigkeits privat nutzen kann....)
Kann bitte mir jemand sagen was genau bei Zeile 78 unter "Bezeichnung der Hinzurechnung/Abrechnung" und "Wert der Hinzurechnung/Abrechnung" schreiben soll?
Vielen Dank im VorausZuletzt geändert von Komble; 15.08.2019, 17:09.
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AW: EÜR Zeile 78 - Hinzurechnung / Abrechnung
Die Eingabehilfe sagt hierzu folgendes:
Bei Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs ist eine Schlussbilanz nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs zu erstellen. Ein entsprechender Übergangsgewinn/-verlust ist ebenfalls hier einzutragen.
Das kann durchaus anspruchsvoll sein, in deinem Fall aber wahrscheinlich nicht Ein Warenlager hattest du ja als Architektin sicher nicht.
Zu den Einzelheiten musst du dich selbst schlau machen: https://www.smartsteuer.de/online/le...-steuerrechts/
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EÜR Zeile 78 - Hinzurechnung / Abrechnung
Hallo zusammen,
ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2018. Ich habe meinen "Betrieb" zum 31.01. aufgegeben und bin seitdem Angestellte. Ich war damals als freischaffende Architektin tätig (also kein Gewerbe).
Ich habe wie gewohnt alles ausgefüllt und meine teilweise abgeschriebenen Wirtschaftsgüter (Handy und Laptop) ins Privatvermögen übernommen.
Jetzt schickt mir ELSTER allerdings bei der Prüfung meiner EÜR folgende Fehlermeldung:
"Der Betrieb wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr veräußert oder aufgegeben. Zu diesem Zeitpunkt ist zwingend von der Einnahmenüberschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich überzugehen. Es liegen aber keine Hinzu- und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart vor"
und verweist mich auf Zeile 78, welche ich bitte ausfüllen möge.
Trage ich hier dann die jeweiligen Posten ein, welche nach "Betriebsaufgabe" (also nach dem 31.01.) noch berechnet/ erstattet wurden? Z.B. Vorsteuererstattungen, die nach dem Aufgabetag noch vom Finanzamt kamen als Hinzurechnungen. Und Umsatzsteuer-Nachzahlungen als Abrechnungen?
Vielen Dank vorab.
Grüße, JoStichworte: -
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