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Krankengeld und Vermietung Negativbetrag

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    Krankengeld und Vermietung Negativbetrag

    Hallo Foris,


    wie alle anderen vor mir wende ich mich mit einer Frage an Euch und würde mich freuen, wenn mir jemand weiter helfen kann.
    Ich, voll erwerbstätig, bin seit Jahren Vermieter.


    In 2017 bezog ich bereits 4 Monate KG und durfte (Progression) eine tolle Nachzahlung leisten ;-)

    In 2018 ganzjährig KG bezogen, dazu nach wie vor Mieteinnahmen.


    Ergebnis der Steuerberechnung :
    Erstattung von 26,05 € ABER zu versteuerndes Einkommen - 4105,- €

    Wie soll ich das verstehen? Habe ich eventuell was falsch eingegeben oder ist das aus Eurer Sicht plausibel?

    Also Nachzahlen musste ich, aber Verlust einfordern geht nicht ?

    Ich hoffe es war halbwegs verständlich

    lieben Gruß
    iwi

    #2
    AW: Krankengeld und Vermietung Negativbetrag

    Zitat von iwi Beitrag anzeigen
    In 2018 ganzjährig KG bezogen, dazu nach wie vor Mieteinnahmen.
    Ergebnis der Steuerberechnung :
    Erstattung von 26,05 € ABER zu versteuerndes Einkommen - 4105,- €

    Wie soll ich das verstehen? Habe ich eventuell was falsch eingegeben oder ist das aus Eurer Sicht plausibel?
    Also Nachzahlen musste ich, aber Verlust einfordern geht nicht ?
    Hallo iwi,

    wo kommen denn die 26,05 Euro Erstattung her -> wenn du keine Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit hattest ?
    Ein Verlust entsteht nur wenn dein Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist und denn brauchst du dann nicht einfordern, denn stellt das Finanzamt fest.

    Tschüß

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      #3
      AW: Krankengeld und Vermietung Negativbetrag

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Ein Verlust entsteht nur wenn dein Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist
      So hab ich das eigentlich aufgrund der Überschrift verstanden,

      Zitat von iwi Beitrag anzeigen
      Vermietung Negativbetrag
      und das Einkommen habe ich auch als negativ interpretiert:

      Zitat von iwi Beitrag anzeigen
      zu versteuerndes Einkommen - 4105,- €
      Allerdings scheint iwi der Meinung zu sein, dass man bei einem Verlust vom Finanzamt Steuer bezahlt bekommt.

      Stellt sich jetzt die Frage (@iwi), ob der Verlust zurück- oder vorgetragen wurde.

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        #4
        AW: Krankengeld und Vermietung Negativbetrag

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        So hab ich das eigentlich aufgrund der Überschrift verstanden.....
        .
        Hallo,
        ich wollte nur mal nachhaken, weil ich es nicht unbedingt herausgelesen habe.

        Tschüß

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          #5
          AW: Krankengeld und Vermietung Negativbetrag

          Guten Morgen allerseits,

          erstmal lieben Dank für Eure Mühen,


          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          wo kommen denn die 26,05 Euro Erstattung her -> wenn du keine Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit hattest ?
          Kapitalertragsteuer


          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Ein Verlust entsteht nur wenn dein Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          So hab ich das eigentlich aufgrund der Überschrift verstanden
          Korrekt


          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          und das Einkommen habe ich auch als negativ interpretiert
          so ist es. Ich habe mehr investiert als eingenommen (Mieteinnahme)


          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Allerdings scheint iwi der Meinung zu sein, dass man bei einem Verlust vom Finanzamt Steuer bezahlt bekommt.

          Stellt sich jetzt die Frage (@iwi), ob der Verlust zurück- oder vorgetragen wurde.

          öhm...zurück oder vor ? Wie was? Verstehe ich nicht


          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          ich wollte nur mal nachhaken, weil ich es nicht unbedingt herausgelesen habe.
          Ich hoffe ich habe alles beantwortet?!
          Vielleicht bin ich auch einfach zu dusselig

          Ich wünsche Euch einen wunderbaren sonnigen Tag
          LG iwi

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            #6
            AW: Krankengeld und Vermietung Negativbetrag

            öhm...zurück oder vor ? Wie was? Verstehe ich nicht
            Festgestellte Verluste werden grundsätzlich in das Vorjahr zurück getragen (Verlustrücktrag). Auf Antrag, der in Zeile 95 des Hauptvordrucks zu stellen ist,

            wird der Verlustrücktrag auf bis zu 0 Euro reduziert, dann erfolgt ein Verlustvortrag in das Folgejahr bzw. weiter in die Zukunft, falls im Folgejahr wieder keine

            verrechenbaren positiven Einkünfte erzielt werden. Man kann nur die bezahlten Steuern erstattet bekommen.

            https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Krankengeld und Vermietung Negativbetrag

              Hallo Charlie,

              vielen Dank.
              Ich hatte bisher nie mit sowas zu tun, auch wenn ich schon seit 15 Jahren meine Steuererklärung alleine bewältige.


              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Festgestellte Verluste werden grundsätzlich in das Vorjahr zurück getragen (Verlustrücktrag). Auf Antrag, der in Zeile 95 des Hauptvordrucks zu stellen ist
              das habe ich verstanden


              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              wird der Verlustrücktrag auf bis zu 0 Euro reduziert, dann erfolgt ein Verlustvortrag in das Folgejahr
              bedeutet: wenn man mir jetzt meinen Verlust (Betrag x) aus 2018 auf 2017 anrechnet bzw. ausgleicht, dann würde für das StJ 2019 Betrag x wieder draufgerechnet ?!


              man man man … alles nicht so einfach

              LG iwi

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                #8
                AW: Krankengeld und Vermietung Negativbetrag

                bedeutet: wenn man mir jetzt meinen Verlust (Betrag x) aus 2018 auf 2017 anrechnet bzw. ausgleicht, dann würde für das StJ 2019 Betrag x wieder draufgerechnet ?!
                Die Frage verstehe ich zwar jetzt nicht wirklich, deshalb hier ein Beispiel. Nehmen wir an, dein Gesamtbetrag der Einkünfte für 2018 beträgt: -3.000 €.

                Wenn du jetzt in Zeile 95 als Wert 0 einträgst, wird der gesamte Verlust in das Jahr 2019 vorgetragen.

                Wenn du in Zeile 95 nichts einträgst, wird der gesamte Verlust in das Jahr 2017 zurück getragen, der Steuerbescheid für 2017 wird geändert.

                Du kannst aber auch 1.000 in Zeile 95 eintragen, dann werden nur 2.000 € nach 2019 vorgetragen, 1.000 gehen dann nach 2017 zurück.

                Ein Verlustrücktrag macht aber nur Sinn, wenn du 2017 tatsächlich Steuern bezahlt hast. Das weißt nur du.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Krankengeld und Vermietung Negativbetrag

                  ahhhh, ich glaube jetzt habe ich es begriffen

                  Vielen Dank

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Krankengeld und Vermietung Negativbetrag

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Ein Verlustrücktrag macht aber nur Sinn, wenn du 2017 tatsächlich Steuern bezahlt hast. Das weißt nur du.
                    Es war wohl so:

                    Zitat von iwi Beitrag anzeigen
                    In 2017 bezog ich bereits 4 Monate KG und durfte (Progression) eine tolle Nachzahlung leisten ;-)

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Krankengeld und Vermietung Negativbetrag

                      Rischtisch

                      eine Frage habe ich dann doch noch, vielleicht kann mich jemand erhellen?

                      Wie soll man sich das als Laie vorstellen, werden dann beide Jahre (Vortrag und MinusJahr) zusammen veranlagt?

                      LG iwi

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                        #12
                        AW: Krankengeld und Vermietung Negativbetrag

                        Zusammen veranlagt werden Ehegatten. Du solltest noch einen berichtigten Bescheid für 2017 bekommen.

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                          #13
                          AW: Krankengeld und Vermietung Negativbetrag

                          Danke,

                          aber was wird denn da berichtigt?

                          sorry, aber ich verstehe den Vorgang nicht

                          In 2017 Ergebnis +A 2018 Ergebnis -B

                          in wieweit beeinflusst nun -B +A ???

                          Ich weiß, das hat nicht viel mit Elster zu tun...aber vllt mag mich doch jemand aufklären, bitte


                          LG

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Krankengeld und Vermietung Negativbetrag

                            Zitat von iwi Beitrag anzeigen
                            Danke,

                            aber was wird denn da berichtigt?

                            sorry, aber ich verstehe den Vorgang nicht

                            In 2017 Ergebnis +A 2018 Ergebnis -B

                            in wieweit beeinflusst nun -B +A ???

                            Ich weiß, das hat nicht viel mit Elster zu tun...aber vllt mag mich doch jemand aufklären, bitte


                            LG
                            Hallo,

                            berichtigt bzw. abgeändert wird dein Steuerbescheid

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Krankengeld und Vermietung Negativbetrag

                              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                              berichtigt bzw. abgeändert wird dein Steuerbescheid
                              lautlach*
                              Dankeschön Figul, aber DAS hatte ich bereits verstanden

                              Vielleicht drücke ich mich auch blöd aus^^

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