Hallo,
ich habe eine Frage (bin neu hier).
Ich habe 2017 zwei Arbeitgeber gehabt, und somit auch zwei Lohnsteuerbescheinigungen für 2017.
Nun wollte ich meine Erklärung abgeben, aber ich habe anscheinend eine Lohnsteuerbescheinigung verlegt.
Reicht es, wenn man die Daten von nur einer Lohnsteuerbescheinigung abgibt, oder müssen die Daten von beiden abgegeben werden?
Das Finanzamt hat ja eigentlich ohne hin die ganzen Daten nehme ich an.
Also meine Frage ist: Reichen die Daten von einer Bescheinigung oder muss ich jetzt meinen alten Arbeitgeber anschreiben, damit ich eine neue Bescheinigung ausgestellt bekomme?
Es geht um die Daten für die Anlage N.
ich habe eine Frage (bin neu hier).
Ich habe 2017 zwei Arbeitgeber gehabt, und somit auch zwei Lohnsteuerbescheinigungen für 2017.
Nun wollte ich meine Erklärung abgeben, aber ich habe anscheinend eine Lohnsteuerbescheinigung verlegt.
Reicht es, wenn man die Daten von nur einer Lohnsteuerbescheinigung abgibt, oder müssen die Daten von beiden abgegeben werden?
Das Finanzamt hat ja eigentlich ohne hin die ganzen Daten nehme ich an.
Also meine Frage ist: Reichen die Daten von einer Bescheinigung oder muss ich jetzt meinen alten Arbeitgeber anschreiben, damit ich eine neue Bescheinigung ausgestellt bekomme?
Es geht um die Daten für die Anlage N.
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