AW: Vorauszahlungs-Modus
Der Brief an das FA ist bereits geschrieben.
Thema erledigt!
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Ein Gast antwortete
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AW: Vorauszahlungs-Modus
Insoweit kann ich die VZ nicht nachvollziehen.
Ich beziehe ebenfalls eine Altersrente und leiste dementsprechend auch Steuervorauszahlungen. Wenn dir die festgesetzten Vorauszahlungen zu hoch erscheinen, kannst du einen Antrag
auf Herabsetzung stellen. Das geht sogar elektronisch in Mein ELSTER. Ich habe Anfang Januar meine Vorauszahlungen für 2019 nach oben anpassen lassen, das war auch kein Problem.
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AW: Vorauszahlungs-Modus
Zitat von august_burg Beitrag anzeigen@Charlie24
Die VZ 2018 wurden nach Intervention auf Null gesetzt.
Meines Wissens orientiert sich das Finanzamt an der Einkommensteuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat.
Insoweit kann ich die VZ nicht nachvollziehen.
das musst du mit deinem FA klären.
Was soll das hier im ElsterForum
Gruß FIGUL
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Ein Gast antworteteAW: Vorauszahlungs-Modus
@Charlie24
Die VZ 2018 wurden nach Intervention auf Null gesetzt.
Meines Wissens orientiert sich das Finanzamt an der Einkommensteuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat.
Insoweit kann ich die VZ nicht nachvollziehen.
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AW: Vorauszahlungs-Modus
Zitat von august_burg Beitrag anzeigenSaubere Hilfestellung, Thema erledigt !
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Ein Gast antworteteAW: Vorauszahlungs-Modus
Saubere Hilfestellung, Thema erledigt !
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AW: Vorauszahlungs-Modus
Wie gesagt, das hat mit Elster nichts zu tun.
Aber trotzdem nochmal die vollständige Antwort:
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenDie Berechnung der Vorauszahlungen ist aus dem Bescheid zu ersehen
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Ein Gast antworteteAW: Vorauszahlungs-Modus
Die Verschiebung in eine andere Forumsrubrik ist i.O., aber meine Frage ist nicht beantwortet !
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AW: Vorauszahlungs-Modus
Die Berechnung der Vorauszahlungen ist aus dem Bescheid zu ersehen. Es handelt sich auch nicht um ein Problem, dass in das Unter-
Forum: ELSTER Anwender Forum
Alles rund um dieses Forum. Anleitungen - Was kann verbessert werden - welche Foren sollten eingerichtet werden
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Vorauszahlungs-Modus
Tach allerseits,
zusammen mit dem ESt-Bescheid für 2018 ist auch der VZ-Bescheid für 2019 eingegangen, soweit o.k.
Die Nachzahlung beträgt angenommen € 200. Da die VZ aus dem zu versteuernden Einkommen 2018 abgeleitet wird,
müßte der Betrag logischerweise ebenfalls bei € 200 liegen.
In meinem Fall werden jedoch € 700 als VZ verlangt.
Denkfehler meinerseits ?Stichworte: -
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