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Stadtplanerische Beratung im Sinne Anlage 9 Nr 3 der HOAI 2013 Absetzbar?

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    Stadtplanerische Beratung im Sinne Anlage 9 Nr 3 der HOAI 2013 Absetzbar?

    Stadtplanerische Beratung im Sinne Anlage 9 Nr 3 der HOAI 2013 Absetzbar?
    Hierbei handelt es sich um eine Gutachten über die Bebauung Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Wenn ja, wo wird dieses eingetragen?

    #2
    AW: Stadtplanerische Beratung im Sinne Anlage 9 Nr 3 der HOAI 2013 Absetzbar?

    Zitat von JimmyJoe Beitrag anzeigen
    Wenn ja, wo wird dieses eingetragen?
    Grundsätzlich bei der entsprechenden Einkunftsart.

    Kommentar


      #3
      AW: Stadtplanerische Beratung im Sinne Anlage 9 Nr 3 der HOAI 2013 Absetzbar?

      Die gegebene Antwort ist zwar formell richtig, grundstücksbezogene Aufwendungen können aber zumeist steuerlich nicht geltend gemacht werden.

      Einzelheiten erklärt dir bei Bedarf ein kompetenter Steuerberater. Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage nämlich nichts zu tun.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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