AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster
Ich kann jetzt nicht erkennen, dass dein Finanzamt tatsächlich eine Umsatzsteuervoranmeldung von dir wünscht.
Du hast das gleiche Schreiben bekommen, wie tausende andere Kleinunternehmer auch. Der Text ist doch verständlich:
die Übermittlung einer Umsatzsteuer-Voranmeldung ist immer dann erforderlich, wenn Sie Umsatzsteuer für einen der in § 18 Abs. 4a Satz 1 UStG aufgeführten Tatbestände (z.B. einen innergemeinschaftlichen Erwerb
oder eine innergemeinschaftliche sonstige Leistung, für die Sie die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schulden) zu entrichten haben.
Hierbei hat eine Übermittlung grundsätzlich für das Kalendervierteljahr zu erfolgen, in welchem die entsprechenden Umsätze ausgeführt wurden.
Wenn keine entsprechenden Umsätze ausgeführt wurden, ist auch keine Voranmeldung einzureichen. So einfach ist das!
Ich werde dem Finanzamt die gewünschte Umsatzsteuer Voranmeldung schicken.
Du hast das gleiche Schreiben bekommen, wie tausende andere Kleinunternehmer auch. Der Text ist doch verständlich:
die Übermittlung einer Umsatzsteuer-Voranmeldung ist immer dann erforderlich, wenn Sie Umsatzsteuer für einen der in § 18 Abs. 4a Satz 1 UStG aufgeführten Tatbestände (z.B. einen innergemeinschaftlichen Erwerb
oder eine innergemeinschaftliche sonstige Leistung, für die Sie die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schulden) zu entrichten haben.
Hierbei hat eine Übermittlung grundsätzlich für das Kalendervierteljahr zu erfolgen, in welchem die entsprechenden Umsätze ausgeführt wurden.
Wenn keine entsprechenden Umsätze ausgeführt wurden, ist auch keine Voranmeldung einzureichen. So einfach ist das!
Kommentar