Hallo,
ich habe eine Frage zur Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer.
Das Finanzamt fordert von mir erstmalig eine vierteiljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldung. Begründung: Ein in § 18 Abs. 4a aufgeführter Tatbestand liegt vor.
Da es einfacher ist zu tun was das Finanzamt verlangt als in lange Diskussionen zu treten, möchte diese Umsatzsteuer-Voranmeldung jetzt durchführen. Allerdings scheitere ich an den in Juradeutsch verfassten Formulierungen in Elster und brauche hier Eure Hilfe.
Zu meinem 2014 gegründeten Gewerbe:
Ich kaufe bei eBay und auf Flohmärkten Dinge, die ich dann bei eBay wieder mit etwas Gewinn verkaufe. Es handelt sich dabei ausschließlich um gebrauchte Dinge die ich nicht verändere.
Ich habe eine Umsatzsteuer Identnummer. Meine Umsätze betragen weniger als 17.500 Euro jährlich.
Ich habe im ‘Fragebogen zur steuerlichen Erfassung‘ unter Punkt 7.3 (156) ein Kreuz bei Kleinunternehmer-Regelung gemacht.
Mein ermittelter Gewinn 2017 betrug ca. 2000 Euro. Diesen habe ich in meiner Steuererklärung angegeben und so gemeinsam mit meinem Gehalt versteuert.
Nun meine Frage zur Umsatzsteuer-Voranmeldung:
Mein Warenankauf in 2019 beträgt bis Ende April 3000 Euro.
Ich habe diese Waren für 3500 Euro wieder verkauft.
In Elster gibt es jetzt 76 Felder in die ich Werte eintragen oder ankreuzen kann. Was muss ich wo eintragen? Kann mir bitte jemand helfen?
ich habe eine Frage zur Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer.
Das Finanzamt fordert von mir erstmalig eine vierteiljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldung. Begründung: Ein in § 18 Abs. 4a aufgeführter Tatbestand liegt vor.
Da es einfacher ist zu tun was das Finanzamt verlangt als in lange Diskussionen zu treten, möchte diese Umsatzsteuer-Voranmeldung jetzt durchführen. Allerdings scheitere ich an den in Juradeutsch verfassten Formulierungen in Elster und brauche hier Eure Hilfe.
Zu meinem 2014 gegründeten Gewerbe:
Ich kaufe bei eBay und auf Flohmärkten Dinge, die ich dann bei eBay wieder mit etwas Gewinn verkaufe. Es handelt sich dabei ausschließlich um gebrauchte Dinge die ich nicht verändere.
Ich habe eine Umsatzsteuer Identnummer. Meine Umsätze betragen weniger als 17.500 Euro jährlich.
Ich habe im ‘Fragebogen zur steuerlichen Erfassung‘ unter Punkt 7.3 (156) ein Kreuz bei Kleinunternehmer-Regelung gemacht.
Mein ermittelter Gewinn 2017 betrug ca. 2000 Euro. Diesen habe ich in meiner Steuererklärung angegeben und so gemeinsam mit meinem Gehalt versteuert.
Nun meine Frage zur Umsatzsteuer-Voranmeldung:
Mein Warenankauf in 2019 beträgt bis Ende April 3000 Euro.
Ich habe diese Waren für 3500 Euro wieder verkauft.
In Elster gibt es jetzt 76 Felder in die ich Werte eintragen oder ankreuzen kann. Was muss ich wo eintragen? Kann mir bitte jemand helfen?
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