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    Eingaben vergessen vorzunehmen

    Hallo ich bin neu hier.

    dieses Jahr ist s mir das erste Mal passiert, dass ich vergessen habe Beleg in die Berechnung einzufügen.
    Konkret geht es um die Belege für unsere Brillen.
    Kann man die Beleg noch nachreichen, per Mail z.B.?

    VG Ulrike

    #2
    AW: Eingaben vergessen vorzunehmen

    Zitat von ulna8 Beitrag anzeigen
    Hallo ich bin neu hier.

    dieses Jahr ist s mir das erste Mal passiert, dass ich vergessen habe Beleg in die Berechnung einzufügen.
    Konkret geht es um die Belege für unsere Brillen.
    Kann man die Beleg noch nachreichen, per Mail z.B.?

    VG Ulrike
    Hallo,

    Es sollen keine Belege mehr an das FA geschickt werden. Nur auf Aufforderung des FA

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Eingaben vergessen vorzunehmen

      Hallo, ja das weiß ich.
      Ich habe aber vergessen unsere Brillenrechnungen als außergewöhnliche Ausgaben anzugeben. Meine Frage, kann ich das noch nachreichen?


      Die vorige Frage war falsch formuliert.


      VG Ulrike

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        #4
        AW: Eingaben vergessen vorzunehmen

        Zitat von ulna8 Beitrag anzeigen
        Hallo, ja das weiß ich.
        Ich habe aber vergessen unsere Brillenrechnungen als außergewöhnliche Ausgaben anzugeben. Meine Frage, kann ich das noch nachreichen?


        Die vorige Frage war falsch formuliert.


        VG Ulrike
        Hallo,

        Korrigiere die Erklärung und sende sie noch einmal

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Eingaben vergessen vorzunehmen

          Dann musst du eine korrigierte Erklärung übermitteln. Je nach Programm geht das unterschiedlich.

          Aber prüfe nach dem Eintrag in Zeile 67 HV, ob sich das überhaupt steuerlich auswirkt. Ich müsste mehr als 1.500 € ausgeben, damit ich über die zumutbare Eigenbelastung komme.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Eingaben vergessen vorzunehmen

            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Hallo,

            Korrigiere die Erklärung und sende sie noch einmal

            Gruß FIGUL
            Wie kann ich das machen?

            Muss ich nochmal alles neu eingeben?

            - - - Aktualisiert - - -

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Dann musst du eine korrigierte Erklärung übermitteln. Je nach Programm geht das unterschiedlich.

            Aber prüfe nach dem Eintrag in Zeile 67 HV, ob sich das überhaupt steuerlich auswirkt. Ich müsste mehr als 1.500 € ausgeben, damit ich über die zumutbare Eigenbelastung komme.
            Wie mache ich das bei Elster?

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              #7
              AW: Eingaben vergessen vorzunehmen

              Wie mache ich das bei Elster?
              Wenn du mit Elster die Webanwendung Mein ELSTER meinst, kannst du unter Übermittelte Formulare die Erklärung neu erstellen lassen.

              Das Symbol dafür findest du rechts unter Aktionen: Diese Daten in neues Formular übernehmen wird angezeigt. Nicht auf den Papierkorb darunter gehen!

              Dann ergänzt du den Entwurf um die agB und versendest die Erklärung erneut.

              Bei ElsterFormular müssen die Daten der übermittelten Erklärung im Menü Datei in eine Neue Elster-Formular-Datei kopiert werden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Eingaben vergessen vorzunehmen

                Vielen Dank für eure Hilfe.

                Ich werde es versuchen.

                VG Ulrike

                Kommentar


                  #9
                  AW: Eingaben vergessen vorzunehmen

                  Zitat von ulna8 Beitrag anzeigen
                  Ich habe aber vergessen unsere Brillenrechnungen als außergewöhnliche Ausgaben anzugeben.
                  Nach meiner Erinnerung geht das nur im Zusammenhang mit einer augenärztlichen Verordnung - liegt die vor? Eine "Einfach-So-Optiker-Rechnung" genügt meines Wissens nicht für die (mögliche) steuerliche Berücksichtigung... oder hab' ich das "fslcah" im Hinterkopf?!

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