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Arbeitszimmer vollständig absetzbar - Betrag der Erstattung?

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    Arbeitszimmer vollständig absetzbar - Betrag der Erstattung?

    Hallo zusammen,

    ich bin sozialversicherungspflichtige Angestellte, mein häusliches Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit (so in meinem Arbeitsvertrag festgeschrieben). Für 2018 habe ich nun alle anteiligen Kosten meines Arbeitszimmers in den Werbungskosten aufgelistet. Ich komme hier auf einen Betrag von rund 2.200€.
    Da meines Wissens Elster die 100% Absetzbarkeit nicht prüft, kann die Erstattung dementsprechend nicht berechnet werden (sondern Elster rechnet mit den max. 1000€ Pauschale?). Wie kann ich dann nun einschätzen, welchen Betrag ich erstattet bekomme?
    Ist es die Differenz zwischen der Pauschale (1000€) und meinen tatsächlichen Kosten (2.200€)? Ist die Rechnung so einfach?

    Danke im Voraus!

    #2
    AW: Arbeitszimmer vollständig absetzbar - Betrag der Erstattung?

    Die Differenz zwischen dem AN-Pauschbetrag und deinen Aufwendungen beträgt 1.200 Euro Werbungskosten. Bei einem Grenzsteuersatz von 1/3 hat das eine steuerliche Auswirkung von 400 Euro.

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      #3
      AW: Arbeitszimmer vollständig absetzbar - Betrag der Erstattung?

      Wieso kann die Erstattung nicht berechnet werden? Womit erstellst du die Erklärung? Mein ELSTER oder ElsterFormular?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Arbeitszimmer vollständig absetzbar - Betrag der Erstattung?

        Zitat von Jules93 Beitrag anzeigen
        Hallo zusammen,

        ich bin sozialversicherungspflichtige Angestellte, mein häusliches Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit (so in meinem Arbeitsvertrag festgeschrieben). Für 2018 habe ich nun alle anteiligen Kosten meines Arbeitszimmers in den Werbungskosten aufgelistet. Ich komme hier auf einen Betrag von rund 2.200€.
        Da meines Wissens Elster die 100% Absetzbarkeit nicht prüft, kann die Erstattung dementsprechend nicht berechnet werden (sondern Elster rechnet mit den max. 1000€ Pauschale?). Wie kann ich dann nun einschätzen, welchen Betrag ich erstattet bekomme?
        Ist es die Differenz zwischen der Pauschale (1000€) und meinen tatsächlichen Kosten (2.200€)? Ist die Rechnung so einfach?

        Danke im Voraus!
        Bisher wurde mit "EF" gepostet. Jetzt landen wir unter "Allgemein und Projekt".

        Fragen über Fragen.

        - - - Aktualisiert - - -

        Weil ein Jeder die 1000 Euronen Werbungskosten bekommt, werden erst ab den wirklichen Kosten ab 1001 Euronen von der Steuer entlastet.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Arbeitszimmer vollständig absetzbar - Betrag der Erstattung?

          Zitat von Jules93 Beitrag anzeigen
          Da meines Wissens Elster die 100% Absetzbarkeit nicht prüft, kann die Erstattung dementsprechend nicht berechnet werden (sondern Elster rechnet mit den max. 1000€ Pauschale
          Da bist du falsch informiert! Wenn du die Kosten des AZ mit 2.200 € eingibst, so werden diese in der Berechnung sowohl bei EF als auch bei ME in voller Höhe berücksichtigt.
          Wäre vielleicht sinnvoller gewesen, es einfach mal auszuprobieren anstatt Mutmaßungen anzustellen.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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