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Probleme mit Anlage S als Kleinunternehmer

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    Probleme mit Anlage S als Kleinunternehmer

    Liebe Foren-Mitglieder,

    Ich bin als Kleinunternehmer seit 2017 angemeldet, habe aber im 2018 nichts verdient. Ich hatte enorme Probleme mit Elster im Jahr 2017 und entschied mich daher, die Einkommenssteuererklärung dieses Jahr auf einem Papierbogen zu machen (vielleicht nicht so schlau in Nachhinein). Nachdem ich alles in meinem Finanzamt abgab, dämmerte es mir ein, dass ich noch die Anlage S in Elster ausfüllen muss. Doch nun bemerkte ich, dass ich die Anlage S nicht einfach so ausfüllen kann, sondern dafür auch die Einkommenssteuererklärung als Hauptvordruck haben müsste... die ich aber schon in Papierform bei Finanzamt einreichte...

    Nun weiß ich leider nicht mehr weiter. Ich werde in diesen Tagen das Finanzamt kontaktieren, doch falls mir jemand bereits jetzt einen Ratschlag geben könnte, wäre ich als Elster-Neuling sehr dankbar!

    #2
    AW: Probleme mit Anlage S als Kleinunternehmer

    Da erschließt sich die Bedeutung des Wortes Anlage sofort!

    Meine Meinung: Du hast die richtige Lösung schon gefunden, denn nur Dein Sachbearbeiter im Finanzamt kann Dir sagen ob er mit einer Papier-Erklärung bei Null Euro Gewinn einverstanden ist.

    Kommentar


      #3
      AW: Probleme mit Anlage S als Kleinunternehmer

      Für mich bleibt die Frage offen, warum jemand seine Unternehmertätigkeit bei einem Nullergebnis überhaupt fortführt?

      Im Übrigen muss nicht nur der Hauptvordruck zusätzlich ausgefüllt werden, man muss bei der elektronischen Übermittlung eine vollständige Erklärung mit allen relevanten Anlagen abgeben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Probleme mit Anlage S als Kleinunternehmer

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Da erschließt sich die Bedeutung des Wortes Anlage sofort!

        Meine Meinung: Du hast die richtige Lösung schon gefunden, denn nur Dein Sachbearbeiter im Finanzamt kann Dir sagen ob er mit einer Papier-Erklärung bei Null Euro Gewinn einverstanden ist.
        Vielen Dank für die schnelle Antwort! Beim nächsten Mal mache ich das definitiv nicht.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Für mich bleibt die Frage offen, warum jemand seine Unternehmertätigkeit bei einem Nullergebnis überhaupt fortführt?

        Im Übrigen muss nicht nur der Hauptvordruck zusätzlich ausgefüllt werden, man muss bei der elektronischen Übermittlung eine vollständige Erklärung mit allen relevanten Anlagen abgeben.
        Ich bin zu meinem Hauptberuf manchmal als freiberuflicher Übersetzer tätig und nehme mir Anträge an, wenn es zeitlich passt. 2017 ging es ganz gut, 2018 konnte ich es aus mehreren Gründen nicht machen. Habe mir auch schon überlegt, mich abzumelden, aber da ich nie so wirklich weiß ob nicht plötzlich mehrere Aufträge kommen, auf die ich Lust habe, melde ich mich letztlich nicht ab. Das alles verursacht bei mir auch keine zusätzlichen Kosten.

        Danke, und ja, habe bei Elster noch wirklich einiges zu lernen!

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          #5
          AW: Probleme mit Anlage S als Kleinunternehmer

          Hallo Gmak,
          dann könnte das Finanzamt auf die Idee kommen, du hast gar keine Gewinnerzielungabsicht,machst das aus Liebhaberei !

          Tschüß

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