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Arbeitgeberwechsel und Nachzahlungen vom 1. Arbeitgeber

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    Arbeitgeberwechsel und Nachzahlungen vom 1. Arbeitgeber

    Erst einmal ein freundliches Hallo an alle und schon einmal ein großes Dankeschön für evt. hilfreiche Antorten.

    Das Problem:

    Meine Tochter hat in 2018 den Arbeitgeber gewechselt und vom 1. Arbeitgeber 2 Nachzahlungen erhalten.

    1. Arbeitgeber Bescheinigungszeitraum 01.01. - 31.03. Steuerkasse 1 alle Abgaben eingetragen
    2. Arbeitgeber Bescheinigungszeitraum 01.04. - 31.12. Steuerkasse 1 alle Abgaben eingetragen
    1. Arbeitgeber Bescheinigungszeitraum 01.04. - 30.04. Steuerkasse 6 alle Abgaben eingetragen
    1. Arbeitgeber Bescheinigungszeitraum 01.11. - 30.11. Steuerkasse 6 ohne 25 + 26 Abgaben zur gesetzl. Kranken- und Pflegeversicherung

    Genau der letzte Punkt wird jetzt in der Plausibiltätsprüfung als Fehler angegeben.
    Hat der 1. Arbeitgeber einen Fehler begangen? Sind die Bescheinigungszeiträume für die Nachzahlungen rechtens? Schließlich befand sie sich längst beim 2. Arbeitgeber. Muss nicht der Großbuchstabe "S" eingetragen werden?

    Ich weiß, jede Menge Fragen aber im Moment fehlt mir eine Idee wo man ansetzen kann bzw. muss.
    Durch das oben geschilderte Szenario ergibt sich eine dicke Nachzahlung derzeit.

    Wie gesagt, für einige Tipps bzw. Hinweise wäre ich sehr dankbar.

    #2
    AW: Arbeitgeberwechsel und Nachzahlungen vom 1. Arbeitgeber

    Mit welchem Programm bzw. welcher Anwendung wird denn die Erklärung erstellt? Wir haben hier nämlich diverse Unterforen.

    Wie lautet die Fehlermeldung im Wortlaut?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Arbeitgeberwechsel und Nachzahlungen vom 1. Arbeitgeber

      Zitat von Prinz1998 Beitrag anzeigen
      im Moment fehlt mir eine Idee wo man ansetzen kann bzw. muss
      Natürlich damit, welche Software Du überhaupt verwendest. Denn dann müsstest Du nicht in unpassenderweise Allgemein und Projekt posten und würdest anderen zur Beantwortung Deiner Fragen schonmal Informationen liefern.

      Indem Du Dir die möglichen Unterforen anguckst (siehe https://forum.elster.de/anwenderforum/index.php ), hast Du schonmal einen guten Ansatzpunkt!

      Außerdem: eine ganz ganz gute Idee ist es, Fehlermeldungen auch zu verraten. Ganz schlecht ist es meiner Meinung nach dagegen, einfach zu sagen:

      Zitat von Prinz1998 Beitrag anzeigen
      Genau der letzte Punkt wird jetzt in der Plausibiltätsprüfung als Fehler angegeben
      EDIT: Charlie war natürlich schneller ...

      Kommentar


        #4
        AW: Arbeitgeberwechsel und Nachzahlungen vom 1. Arbeitgeber

        Vielen Dank erst mal für die Antworten. So ist das eben wenn man neu ist.
        Sorry.

        Kommentar


          #5
          AW: Arbeitgeberwechsel und Nachzahlungen vom 1. Arbeitgeber

          Zitat von Prinz1998 Beitrag anzeigen
          Vielen Dank erst mal für die Antworten. So ist das eben wenn man neu ist.
          Sorry.
          Jetzt wissen wir so wenig wie zuvor. Ohne Angabe der verwendeten Software und ohne Kenntnis der exakten Fehlermeldung lässt sich keine brauchbare Antwort geben,

          das Thema kann nicht einmal in ein besser passendes Unterforum verschoben werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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