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    KAP Anlage

    Guten Tag,

    ich habe ein Problem mit KAP-Erträge für Anlagen die noch nicht fällig sind. Eine Bank hat Zinserträge die im nächsten Jahr fällig werden ausgewiesen, eine andere hat €0,00 für 2018 vermerkt, das ist m.E. richtig da ich die Zinsen noch nicht erhalten habe. Kann jemand bitte bestätigen, ich soll nur die erhaltene Zinsen eintragen da nur die sind für's FA interessant, alles andere ist nur Info für mich - oder habe ich etwas mißverstanden?

    Danke im Voraus.

    #2
    AW: KAP Anlage

    Maßgeblich sind allein die Steuerbescheinigungen der Banken für das Jahr 2018. Ohne die in Händen zu haben, sollte man die Anlage KAP nicht ausfüllen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: KAP Anlage

      Du musst die Anlage KAP grundsätzlich nicht ausfüllen. Egal welche Software Du zur Erstellung Deiner Steuererklärung verwendest.

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        #4
        AW: KAP Anlage

        Es gilt das sog. Zuflussprinzip bzw. Abflussprinzip innerhalb des Veranlagungszeitraumes (=Steuerjahres). Wenn Zinsen z.B. in 2018 erhalten wurden (=zugeflossen sind), sind diese auch in der Steuererklärung für das Jahr 2018 zu berücksichtigen.

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          #5
          AW: KAP Anlage

          Hallo alle,

          vielen Dank für die schnelle Reaktionen.
          Charlie, ich meine ja die Bescheinigungen für's FA. Die eine Bank weist €0,,00 aus und die andere z.B. €5,55 und ich habe beide Beträge fast gleichzeitig angelegt.
          Ernst ist auch der Meinung, die €5,55 müssen nicht deklariert werden da ich sie nicht erhalten habe.

          Ich werde mich nächste Woche bei den Banken direkt erkündigen, ich dachte ich könnte hier eine definitive Antwort bekommen damit ich am WE fertig werde. Muß aber nicht sein.

          Besten Dank und schönes Restwochenende.

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            #6
            AW: KAP Anlage

            Warum willst du bei diesen Kapitalerträgen überhaupt eine Anlage KAP ausfüllen? Wurde überhaupt Steuer einbehalten?

            Hast du Kapitalerträge aus dem Ausland? Geht es um eine Günstigerprüfung?

            Vielfach ist die Einreichung der Anlage KAP ja nicht notwendig!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: KAP Anlage

              @margri

              Vielleicht hast Du Steuerbescheinigung mit Erträgnisaufstellung verwechselt. Beides erhältst Du von Deiner Bank. (Erträgnisaufstellung u.U. nur auf Anforderung).

              In der Steuerbescheinigung weist Deine Bank zu den Gesamtkapitalerträgen die pauschal per Abgeltungssteuer an das FA abgeführten Beträge aus. Was nicht abgeführt wurde, wird auch nicht aufgelistet (allenfalls mit Wert = 0,00).
              Alle diese Angaben beziehen sich aber ausschließlich auf das in der Steuerbescheinigung betrachtete Steuerjahr (z.B. 2018).
              In der Steuerbescheinigung stehen dann auch entsprechende Hinweise (Nummern) zu den Eintragungsstellen in der Einkommensteuererklärung (Anlage KAP).
              Anm.: Manche Banken stellen im Fall, dass diese überhaupt keine Steuern abgeführt haben erst gar keine Steuerbescheinigung aus.

              Eine Erträgnisaufstellung ist da viel breitbandiger und detaillierter aufgestellt und kann durchaus weitere informative Angaben enthalten.

              Nachtrag:
              Wie @Charlie24 richtig anmerkte, macht es nur Sinn die Anlage KAP auszufüllen, wenn aufgrund z.B. eines unter dem Pauschalabgeltungssteuersatzes liegenden persönlichen Steuersatzes (z.B. wegen geringem Einkommen) zuviel einbehaltene Abgeltungssteuer als Steuerrückerstattung geltend gemacht werden könnte. (sog. Günstigerprüfung).
              Andere Gründe dafür/dagegen können sein: Sparerpauschbetrag, Kirchensteuerabzug, Ausländische Erträge etc.

              Im Internet findest Du zuhauf geeignete Hinweise darauf, wann die Anlage KAP erforderlich ist (z.B. Sucheingabetext "wann ist Anlage KAP notwendig").
              Siehe z.B. den Link https://www.steuern.de/steuererklaerung-anlage-kap.html
              Zuletzt geändert von ErnstK62; 27.04.2019, 20:31. Grund: Nachtrag

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                #8
                AW: KAP Anlage

                Zitat von margri Beitrag anzeigen
                ich habe ein Problem mit KAP-Erträge für Anlagen die noch nicht fällig sind. Eine Bank hat Zinserträge die im nächsten Jahr fällig werden ausgewiesen, eine andere hat €0,00 für 2018 vermerkt,?
                Es gibt Banken, die z.B. bei über den Jahreswechsel laufenden Festgeldern die Zinsen erst bei Endfälligkeit buchen und versteuern, und es gibt welche, die zum 31.12. die bis dahin angefallenen Zinsen aufs Festgeldkonto buchen und versteuern, auch wenn man über die Zinsen zu dem Zeitpunkt noch nicht verfügen kann. Keine dieser beiden Verfahren ist a priori richtiger oder falscher als das andere. Man tippt die Steuerbescheinigung der Bank schlichtweg ab

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                  #9
                  AW: KAP Anlage

                  Guten Morgen und vielen Dank an alle für das Input.

                  Ich werde mit den Banken morgen direkt sprechen und hoffe dann besser zu verstehen was, wie und wo.

                  Nochmals danke.

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                    #10
                    AW: KAP Anlage - nachgehakt bzgl. Belege einreichen

                    Guten Tag alle,

                    da bin ich schon wieder. Obiges habe ich mit den Banken klären können. Ich habe jetzt noch eine Frage bzgl. Belege. Im Elster steht folgendes:


                    "Bitte reichen Sie für die Erträge in Zeile 15 die entsprechende(n) Erträgnisaufstellung(en) ein."

                    D.h. ich muss in diesem Fall doch Nachweise erbringen?
                    Meine Frage dazu: Ich habe eine Aufstellung per Post erhalten und eine per PDF. Kann ich den Brief einfach scannen und mit dem PDF per Elster absenden?
                    Wenn ja, gibt es ein Link wo erklärt wird, wie man mit Elster Anhänge versendet?

                    Oder müssen Belege per Post eingereicht werden?

                    Besten Dank im Voraus.

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                      #11
                      AW: KAP Anlage

                      Per Elster können derzeit noch keine Belege übermittelt werden.

                      Entweder per Post oder als Mailanhang senden.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: KAP Anlage

                        Genau das wollte ich wissen - ich glaube, ich hoffe, ich habe jetzt alle Infos zusammen und muß keine Fragen mehr stellen.
                        Schön, dass es ein Elsterforum gibt und die Reaktionen so schnell sind.

                        Danke Charlie und alle anderen Mods.

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                          #13
                          AW: KAP Anlage

                          Zitat von margri Beitrag anzeigen
                          Obiges habe ich mit den Banken klären können
                          Hallo margri,

                          dürfen auch wir an Deinen gewonnenen Erkenntnissen teilhaben?! Danke schonmal im Voraus.

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