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Kleinunternehmer - Modernisierung richtig absetzen

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    Kleinunternehmer - Modernisierung richtig absetzen

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Nebengewerbe (Kleinunternehmerregelung) welches sich auf dem Privatgrundstück befindet. Letztes Jahr habe ich eine Modernisierung durchgeführt (neues Hoftor welches natürlich auch privat genutzt wird). Ich würde nun gerne das Hoftor sowie die Handwerkerleistungen absetzen.

    Ich schätze mal dass dies Anteilig geschehen muss, da die Nutzung ja nicht ausschließlich gewerblicher Natur ist.

    Frage:

    - Basiert die jeweilige Nutzung (Anteil gewerblich/privat) auf meiner persönlichen Schätzung oder exisitieren hier gewisse Abstufungen an die man sich orientieren kann?


    - Den gezahlten Vorsteuerbetrag hätte ich nun insinktiv in der Umsatzsteuererklärung in Zeile 122 hinterlegt. Dies muss ja dann wiederrum anteilig der "Schätzung" eingetagen werden - richtig?


    - Kann man das Hoftor anteilig abschreiben (AfA)? Falls ja, wie hoch ist hier die Nutzungsdauer? Ich habe im Internet eine Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 10j ausfindig machen können (die Internetseite war allerdings sehr veraltet und in der aktuellen AfA Tabelle finde ich keinerlei Bezug).



    Ich hoffe mir kann an dieser Stelle jemand weiterhelfen.


    Beste Grüße
    Zuletzt geändert von Kratos; 28.04.2019, 16:16.

    #2
    AW: Kleinunternehmer - Modernisierung richtig absetzen

    Wenn Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, dann hast Du keinen Vorsteuerabzug! Du tust Dir keinen Gefallen, wenn Du den dringend nötigen Gang zum Steuerberater weiter aufschiebst.

    Kommentar


      #3
      AW: Kleinunternehmer - Modernisierung richtig absetzen

      Mit der elektronischen Steuererklärung -Elster- haben deine Fragen nichts zu tun, das betrifft alles Steuerrecht.

      Und wenn jemand angeblich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt und gleichzeitig den gezahlten Vorsteuerbetrag in der Umsatzsteuererklärung in Zeile 122 hinterlegt,

      dann hat er nicht verstanden, was Kleinunternehmerregelung bedeutet. Man kann natürlich zur Regelbesteuerung optieren, aber das hat auch nichts mit Elster zu tun.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Kleinunternehmer - Modernisierung richtig absetzen

        Ihr habt natürlich recht, ein Steuerberater wäre extrem sinnvoll, allerdings lohnt sich dieser meiner Meinung nach in meinem Fall nicht.

        Und ja, Vorsteuer kann ich als angeblicher Kleinunternehmer keine geltend machen, das weiß ich. Ich beschäftige mich einfach zu wenig mit der Materie, weil es das Nebengewerbe auch einfach nicht hergibt (muss es auch nicht) und vergesse dadurch leider vieles.

        Ich bin dankbar für jeden Ratschlag und Hinweis von euch und lerne immer wieder gerne dazu.


        Gibt es hinsichtlich der Abschreibung noch einen Ratschlag oder wars das hier?


        Danke und Gruß

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          #5
          AW: Kleinunternehmer - Modernisierung richtig absetzen

          Gibt es hinsichtlich der Abschreibung noch einen Ratschlag oder wars das hier?
          Hoftore sind in der Regel Bestandteile einer Einfriedung. Ob die Erneuerung unter Erhaltungsaufwand fällt oder über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden muss,

          ist auch eine Frage des Steuerrechts. Und ob bei der möglichen AfA dann 5, 10 oder 15 Jahre angesetzt werden müssen, ist ja wohl eine Frage des Materials. Das ist bei einem

          Holztor anders zu sehen als bei einem Stahl- oder Kunststofftor. Und ob das etwas mit deinem Betrieb zu tun hat, hängt doch auch davon ab, ob du den Hof z. B. für Lagerzwecke nutzt.

          Das sind alles Steuerrechtsfragen!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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