Hallo zusammen,
ich habe ein Nebengewerbe (Kleinunternehmerregelung) welches sich auf dem Privatgrundstück befindet. Letztes Jahr habe ich eine Modernisierung durchgeführt (neues Hoftor welches natürlich auch privat genutzt wird). Ich würde nun gerne das Hoftor sowie die Handwerkerleistungen absetzen.
Ich schätze mal dass dies Anteilig geschehen muss, da die Nutzung ja nicht ausschließlich gewerblicher Natur ist.
Frage:
- Basiert die jeweilige Nutzung (Anteil gewerblich/privat) auf meiner persönlichen Schätzung oder exisitieren hier gewisse Abstufungen an die man sich orientieren kann?
- Den gezahlten Vorsteuerbetrag hätte ich nun insinktiv in der Umsatzsteuererklärung in Zeile 122 hinterlegt. Dies muss ja dann wiederrum anteilig der "Schätzung" eingetagen werden - richtig?
- Kann man das Hoftor anteilig abschreiben (AfA)? Falls ja, wie hoch ist hier die Nutzungsdauer? Ich habe im Internet eine Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 10j ausfindig machen können (die Internetseite war allerdings sehr veraltet und in der aktuellen AfA Tabelle finde ich keinerlei Bezug).
Ich hoffe mir kann an dieser Stelle jemand weiterhelfen.
Beste Grüße
ich habe ein Nebengewerbe (Kleinunternehmerregelung) welches sich auf dem Privatgrundstück befindet. Letztes Jahr habe ich eine Modernisierung durchgeführt (neues Hoftor welches natürlich auch privat genutzt wird). Ich würde nun gerne das Hoftor sowie die Handwerkerleistungen absetzen.
Ich schätze mal dass dies Anteilig geschehen muss, da die Nutzung ja nicht ausschließlich gewerblicher Natur ist.
Frage:
- Basiert die jeweilige Nutzung (Anteil gewerblich/privat) auf meiner persönlichen Schätzung oder exisitieren hier gewisse Abstufungen an die man sich orientieren kann?
- Den gezahlten Vorsteuerbetrag hätte ich nun insinktiv in der Umsatzsteuererklärung in Zeile 122 hinterlegt. Dies muss ja dann wiederrum anteilig der "Schätzung" eingetagen werden - richtig?
- Kann man das Hoftor anteilig abschreiben (AfA)? Falls ja, wie hoch ist hier die Nutzungsdauer? Ich habe im Internet eine Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 10j ausfindig machen können (die Internetseite war allerdings sehr veraltet und in der aktuellen AfA Tabelle finde ich keinerlei Bezug).
Ich hoffe mir kann an dieser Stelle jemand weiterhelfen.
Beste Grüße
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