Altverluste Par 10 d Abs 4 geltend machen!?

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  • Lenmicha
    Neuer Benutzer
    • 28.04.2019
    • 1

    #1

    Altverluste Par 10 d Abs 4 geltend machen!?

    Hallo
    ich habe einen verbleibenden Verlustvortrag gemäß $10 d Abs 4 EStG feststellen lassen.
    Wie kann ich den wo; evtl. bei Aktiengeschäften (gibt es Klagen mit Erfolg gegen die Neuregelung?) geltend machen?

    Danke im Voraus für Infos dazu
    M. Lenz
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    AW: Altverluste Par 10 d Abs 4 geltend machen!?

    Meiner Meinung nach wird der in Allgemein und Projekt automatisch berücksichtigt.

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