Hallo und guten Abend.
Ich habe folgendes Problem:
In 2015 bin ich im Mai bei meiner Frau in Ihrem Einzelhandelsunternehmen eingestellt worden. Der Steuerberater hat auch die Lohnabrechnungen erstellt. Nun hatte die Krankenkasse seinerzeit ein Statusfeststellungsverfahren in die Wege geleitet und da wurde dann beschlossen, dass ich als Mitunternehmer zu behandeln sei. Ich musste also nun noch Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung zahlen. Jetzt hat der Steuerberater mich bis Ende 2018 weiterhin sozialversicherungspflichtig abgerechnet und ich sollte Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung zahlen. In 2019, nachdem ich nun nicht mehr bei meiner Frau im Kiosk arbeite, habe ich einen Antrag auf Erstatung zu Unrecht gezahlter Beiträge bei meiner Krankenversicherung gestellt und einige Beiträge erstattet bekommen, der Rest wurde mit den Verbindlichkeiten, die ich hatte wegen der freiwilligen versicherung, verrechnet.
Nun zu den Fragen:
Für sie Steuererklärung 2015 gebe ich da ganz normal die Sozialversicherungsbeiträge lt. Lohnsteuerbescheinigung an, obwohl sie falsch sind und in 2019 erstattet wurden?
Was ist mit den Beiträgen zur freiwilligen Versicherung? Kann ich die auch angeben? Auch, wenn ich die erst 2016 bezahlt habe? Also kommt es dabei auf die Fälligkeit oder die tatsächliche Zahlung an, dass ich die Beiträge angeben kann?
Vielen Dank im Voraus.
Ich habe folgendes Problem:
In 2015 bin ich im Mai bei meiner Frau in Ihrem Einzelhandelsunternehmen eingestellt worden. Der Steuerberater hat auch die Lohnabrechnungen erstellt. Nun hatte die Krankenkasse seinerzeit ein Statusfeststellungsverfahren in die Wege geleitet und da wurde dann beschlossen, dass ich als Mitunternehmer zu behandeln sei. Ich musste also nun noch Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung zahlen. Jetzt hat der Steuerberater mich bis Ende 2018 weiterhin sozialversicherungspflichtig abgerechnet und ich sollte Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung zahlen. In 2019, nachdem ich nun nicht mehr bei meiner Frau im Kiosk arbeite, habe ich einen Antrag auf Erstatung zu Unrecht gezahlter Beiträge bei meiner Krankenversicherung gestellt und einige Beiträge erstattet bekommen, der Rest wurde mit den Verbindlichkeiten, die ich hatte wegen der freiwilligen versicherung, verrechnet.
Nun zu den Fragen:
Für sie Steuererklärung 2015 gebe ich da ganz normal die Sozialversicherungsbeiträge lt. Lohnsteuerbescheinigung an, obwohl sie falsch sind und in 2019 erstattet wurden?
Was ist mit den Beiträgen zur freiwilligen Versicherung? Kann ich die auch angeben? Auch, wenn ich die erst 2016 bezahlt habe? Also kommt es dabei auf die Fälligkeit oder die tatsächliche Zahlung an, dass ich die Beiträge angeben kann?
Vielen Dank im Voraus.
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