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Zinsen zu Steuer

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    Zinsen zu Steuer

    Hallo Leute,

    zinsen 0.5% monatlich zu Steuerschuld entsteht wegen verspätung.

    Wenn die Steuererklärung heute noch online abgegeben wird, dann wird die zinsen bis April verrechnet?

    Also gilt es den Eingangszeitpunkt ?

    Oder zu spät?

    Danke.

    #2
    AW: Zinsen zu Steuer

    Für die Vollverzinsung (VZ 2017) ist es zu spät. Diese entstehen, wenn Bescheide ab Mai 2019 bekannt gegeben werden (nicht Erklärungen abgegeben). Odermeinst du die neuen Bestimmungen zum Verspätungszuschlag für VZ 2018 ff?

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      #3
      AW: Zinsen zu Steuer

      Danke für die Antwort.

      Ich habe in der Vergangenheit nie Lohnsteurerklärung abgegeben und auch nie Steuerbescheid erhalten.

      Ich soll aber vergengene Steuererklärungen abgeben schnell wie möglich, weil mögliche verzinsung.

      Ich habe so gelesen, dass wenn man Steuerschuld hat und nicht rechtzeitig gezahlt, wird es autmatisch verzinst...

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        #4
        AW: Zinsen zu Steuer

        Dann "drohen" dir evtl. gleich drei Dinge.

        Ein Verspätungszuschlag für die verspätete Abgabe.

        Zinsen für Nachzahlungen oder Erstattungen.

        Und Säumniszuschläge für eine verspätete Zahlung. Diese kann aber erst nach einem Bescheid des FA fällig werden.

        Auf jeden Fall solltest du alte Jahre schnell abgeben. Billiger wird's nicht.

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          #5
          AW: Zinsen zu Steuer

          also wenn ich die altejahre abgegeben haben werde bevor ich einen Bescheid erhalten,

          wird diese zusäztliche verzinsung nicht zu zahlen?


          Warum hat FA bislang gar nicht reagieren?

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            #6
            AW: Zinsen zu Steuer

            Nein, es kann aber sein, dass dann ggf. für einen Monat weniger Zinsen oder Verspätungsfolgen anfallen.

            Die Frage ist doch nicht, wieso das Finanzamt nicht früher etwas gemacht hat, sondern warum DU Deiner Pflicht bisher nicht nachgekommen bist. Dieses Versäumnis kannst Du doch nicht dem Finanzamt vorwerfen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Zinsen zu Steuer

              Zinsen fallen auf jeden Fall an, können aber auch Erstattungszinsen sen.

              Verspätungszuschlag evtl. je nach Schwere der Verspätung.

              Säumniszuschlag nur, wenn du zu spät zahlst.

              Warum das FA spät reagiert hat, weiß ich nicht, vielleicht lagen nicht alle Daten vor. Aber wenn Du verpflichtest warst, eine Steuererklärung abzugeben und es bisher nicht getan hast, warst du an erster Stelle selbst zu spät dran.

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                #8
                AW: Zinsen zu Steuer

                Danke für die Antworten.

                Ich habe mich bislang über Steuer falsch informiert, und kürzlich richtig kennengelernt, dass ich Steuer erklären muss.

                Also noch mal, wenn heute noch abgeben dann wird die verszinsung ab nächsten Monat weg?

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                  #9
                  AW: Zinsen zu Steuer

                  Zum dritten Mal die Antwort: nein, Zinsen haben mit dem Abgabezeitpunkt nichts zu tun. Sie entstehen ab Bekanntgabe des Steuerbescheides.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Zinsen zu Steuer

                    Also noch mal, wenn heute noch abgeben dann wird die verszinsung ab nächsten Monat weg?
                    Ob und in welcher Höhe Zinsen anfallen, siehst du aus dem Bescheid bzw. den Bescheiden, wenn es um mehrere Jahre geht, die du nacherklären musst.

                    Je schneller du abgibst, umso schneller werden die Erklärungen auch bearbeitet.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Zinsen zu Steuer

                      okay. danke.

                      ich wollte fragen, weil ich noch auf den Abrufcode warte, andereseits habe ich erfolgreich ElsterFormular installiert,
                      damit jetzt anfangen. Der Abrufcode sollte spätestens diese Wochen ankonnen.

                      es ist ja ärgerlich , nicht dass ich steuer zahlen muss, sonden dass die sozusagen mögliche bußgeld zusäzlich zahlen müssen würde.

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                        #12
                        AW: Zinsen zu Steuer

                        Natürlich kannst du die Erklärungen mit ElsterFormular erstellen, du musst sie dann aber auch mit ElsterFormular übermitteln. Der Belegabruf ist auch mit ElsterFormular kein Problem.

                        Falls du Erklärungen für Jahre vor 2017 abgeben musst, musst du die früheren Jahre eventuell erst nachinstallieren.

                        Das geht am einfachsten über Datei neu, da findest du ganz unten einen Button: Zum Download. Damit kannst du die Nachinstallation starten.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

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                          #13
                          AW: Zinsen zu Steuer

                          Danke für die Info.

                          Ich habe mit 2015 angefangen, mit dem Hauptformular ist fertig, aber mit Anlage N bei mehreren Feldern Fehler angezeigt, obwohl es korrekte Werte eingegeben ist,
                          und kann nicht weiter gehen.

                          ich fühle mich überfordert, werde den Code abwarten und mit vorausgefüllte Formularen arbeiten.

                          Viele Grüße

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Zinsen zu Steuer

                            Bis einschließlich 2015 lassen sich die Belege noch abrufen, für frühere Jahre werden keine Belege mehr bereitgestellt.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                              #15
                              AW: Zinsen zu Steuer

                              die frührere belege sind nicht relevant. gott sei dank!

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