Zahlung vom Insolvenzverfahren angeben

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  • naturmensch
    Neuer Benutzer
    • 01.05.2019
    • 1

    #1

    Zahlung vom Insolvenzverfahren angeben

    Hallo, mir ist nicht klar, wie ich eine Zahlung vom Insolvenzverwalter angeben soll.
    Es gibt nur einen Geldeingang auf dem Girokonto, keinerlei Abrechnung.
    Da ich keine Steuerbescheinigung habe kann ich es auch nicht in Elster eingeben.
    Der Verwalter regiert auch nicht auf Schreiben.

    Grüße
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    AW: Zahlung vom Insolvenzverfahren angeben

    Meiner Meinung nach ist entscheidend, für was Du die Zahlung erhalten hast.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45977

      #3
      AW: Zahlung vom Insolvenzverfahren angeben

      Es gibt nur einen Geldeingang auf dem Girokonto, keinerlei Abrechnung.
      Ohne Abrechnung ist das schwierig. Ich rufe in solchen Fällen beim Finanzamt an und frage dort nach, ob übermittelte Daten vorliegen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • DC1961-1
        Erfahrener Benutzer
        • 09.02.2011
        • 705

        #4
        AW: Zahlung vom Insolvenzverfahren angeben

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Meiner Meinung nach ist entscheidend, für was Du die Zahlung erhalten hast!
        Um welches Insolvenzverfahren handelt es sich, und warum reagiert er auch nicht auf einen Anruf ?
        Mit freundlichen Grüßen
        gez. D. Cremer

        Kommentar

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