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Frage zur Kleinunternehmerregelung

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    Frage zur Kleinunternehmerregelung

    Guten Tag liebes Elsterforum,


    Wir haben Ende November 2018 eine GbR gegründet und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen.
    2018 haben wir die 17500€ (bzw. 3000€) Umsatz nicht überschritten. Bedeutet das jetzt dass wir in diesem Jahr (2019) 50000€ Umsatz machen dürfen.?
    Oder zählt 2019 erst als unser erstes Geschäftsjahr?

    MfG

    #2
    AW: Frage zur Kleinunternehmerregelung

    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung -Elster-! In § 19 UStG ist u. a. folgendes bestimmt (Auszug):

    Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz
    zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.


    Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, so ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen.
    Angefangene Kalendermonate sind bei der Umrechnung als volle Kalendermonate zu behandeln, es sei denn, dass die Umrechnung nach Tagen zu einem niedrigeren Jahresgesamtumsatz führt.

    Du kannst aus der Regelung selbst erkennen, dass es sich bei beiden Werten um Prognosewerte handelt. Wenn ihr 2018 Umsätze erzielt habt, ist 2018 euer erstes Geschäftsjahr.

    https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Frage zur Kleinunternehmerregelung

      Für die Folgejahre gilt:

      Kleinunternehmen dürfen im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen haben und
      im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen.

      Die Gesamtumsatzgrenze von 17.500 Euro bezieht sich immer auf ein ganzes Kalenderjahr. Wer mit der Selbständigkeit während des Jahres startet, muss den voraussichtlichen Umsatz also auf zwölf Monate hochrechnen.

      Und: Bei den genannten Gesamtumsatz-Grenzen handelt es sich um Bruttobeträge, das heißt, die Umsatzsteuer ist darin bereits automatisch enthalten. Sie müssen Sie also nicht noch einmal extra berechnen und auf den Rechnungsbetrag aufschlagen.

      Kommentar


        #4
        AW: Frage zur Kleinunternehmerregelung

        Zitat von kuschelhund123 Beitrag anzeigen
        Bedeutet das jetzt dass wir in diesem Jahr (2019) 50000€ Umsatz machen dürfen.?
        Viel besser: Ihr dürft soviel Umsatz machen wie Ihr schafft!

        Wenn Ihr letztes Jahr mehr als 2.916 Euro Umsatz hattet oder am 1. Januar schon davon ausgehen konntet dass Ihr dieses Jahr die 50.000 Euro überschreiten werdet, dann müsst Ihr seit Anfang Januar Umsatzsteuer ausweisen.

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          #5
          AW: Frage zur Kleinunternehmerregelung

          Vielen Dank für die hilfreichen Antworten :-)

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