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Frage zur Erbschaftssteuer

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    Frage zur Erbschaftssteuer

    Hallo!
    Ich habe rund 25.000€ geerbt.
    Meine Verwandtschaft wird in die Erbschafts-Steuerklasse 3 eingeteilt.
    Daher müssten 30% * 5.000 € = 1.500 € Erbschaftssteuer anfallen.

    Angenommen ich habe im Jahr des Erbes kein Einkommen erzielt:
    Kann ich die 1.500€ Erbschaftssteuer als Lediger mit meinem Grundfreibetrag verrechnen lassen?

    Und bis wann müsste ich dem Finanzamt das Erbe melden?
    Reicht es bis zur kommenden Einkommenssteuer-Erklärung, die sich auf das Jahr des Erbes bezieht?

    #2
    AW: Frage zur Erbschaftssteuer

    Erbschaftsteuer und Einkommensteuer sind zwei verschiedene Stiefel. Und die Erbschaftsteuererklärung kann mit Elster nicht gemacht werden.

    Kommentar


      #3
      AW: Frage zur Erbschaftssteuer

      Angenommen ich habe im Jahr des Erbes kein Einkommen erzielt:
      Kann ich die 1.500€ Erbschaftssteuer als Lediger mit meinem Grundfreibetrag verrechnen lassen?
      Die Erbschaftsteuer ist eine Art Vermögenssteuer, da gibt es nichts zu verrechnen!

      Ein Erbfall muss unter bestimmten Umständen von den Erben selbst innerhalb von 3 Monaten an das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt gemeldet werden.
      In der Regel reichen jedoch die Meldungen der Banken und des Nachlassgerichts.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Frage zur Erbschaftssteuer

        ok vielen Dank!

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