AW: Frage zur Erbschaftssteuer
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AW: Frage zur Erbschaftssteuer
Angenommen ich habe im Jahr des Erbes kein Einkommen erzielt:
Kann ich die 1.500€ Erbschaftssteuer als Lediger mit meinem Grundfreibetrag verrechnen lassen?
Ein Erbfall muss unter bestimmten Umständen von den Erben selbst innerhalb von 3 Monaten an das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt gemeldet werden.
In der Regel reichen jedoch die Meldungen der Banken und des Nachlassgerichts.
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AW: Frage zur Erbschaftssteuer
Erbschaftsteuer und Einkommensteuer sind zwei verschiedene Stiefel. Und die Erbschaftsteuererklärung kann mit Elster nicht gemacht werden.
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Frage zur Erbschaftssteuer
Hallo!
Ich habe rund 25.000€ geerbt.
Meine Verwandtschaft wird in die Erbschafts-Steuerklasse 3 eingeteilt.
Daher müssten 30% * 5.000 € = 1.500 € Erbschaftssteuer anfallen.
Angenommen ich habe im Jahr des Erbes kein Einkommen erzielt:
Kann ich die 1.500€ Erbschaftssteuer als Lediger mit meinem Grundfreibetrag verrechnen lassen?
Und bis wann müsste ich dem Finanzamt das Erbe melden?
Reicht es bis zur kommenden Einkommenssteuer-Erklärung, die sich auf das Jahr des Erbes bezieht?
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