Hallo!
Für das Jahr 2015 hatte ich die Wahl, eine EK-Steuererklärung abzugeben.
Ich habe es erst mal nicht getan, um mir die Steuerrückzahlung mit 6% jährlicher Verzinsung zu sichern.
Die 6% ergeben sich aus 0,5% pro Monat.
Werde ich also die höchstmögliche Rückerstattung nur dann bekommen, wenn ich meine Steuererklärung von 2015 zwischen dem 1. und 31. Dezember 2019 abgebe?
Für das Jahr 2015 hatte ich die Wahl, eine EK-Steuererklärung abzugeben.
Ich habe es erst mal nicht getan, um mir die Steuerrückzahlung mit 6% jährlicher Verzinsung zu sichern.
Die 6% ergeben sich aus 0,5% pro Monat.
Werde ich also die höchstmögliche Rückerstattung nur dann bekommen, wenn ich meine Steuererklärung von 2015 zwischen dem 1. und 31. Dezember 2019 abgebe?
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