Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einzelveranlagung - Zusantzangaben für die Steuerberechnung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Einzelveranlagung - Zusantzangaben für die Steuerberechnung

    Ich mache eine Einzelveranlagung bei der Steuerklärung.

    Nun bekomme ich beim Prüfen folgende Meldung :

    Auf der Anlage "Zusatzangaben für die Steuerberechnung" wurden Angaben zur Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern getätigt. Dieses Angaben zur Einzelveranlagung sind nur zulässig, wenn auf dem Hauptvordruck ESt1A in Vordruckzeile 24 angegeben wird, dass es sich um eine Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern handelt.

    Es handelt sich bei mir jedoch um einen Alleinstehenden, jungen Menschen der weder verheiratet ist noch einen Lebenspartner hat. Ichhabe deshalb auch nichts eingegeben ! Allein bei der Religionszugehörigkeit macht die Software selbst ein : "Keine Angaben " -> Auf der nächsten Seite gebe ich dann die Bankverbindung an . WAS läuft hier falsch ??

    Bei "Kirchensteuer" habe ich bei eine "0" eingegeben ... aus Versehen .. auch bei "Aufwendungen für Berufsausbildung " WAS sollte ich da sonst eingeben ? da es sich ja um einen Alleinstehenden handelt ?ß

    ( Es ist eine fürchterliche Software .... insbesondere diese Prüf-Funktion ... einfach nur abscheulich ! )

    #2
    AW: Einzelveranlagung - Zusantzangaben für die Steuerberechnung

    Warum hast du die Anlage Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung denn überhaupt hinzugefügt?

    Die benötigt doch ein Single nur, wenn er einen Verlustvortrag in die Berechnung einbeziehen will.

    Wenn bestimmte Werbungskosten nicht vorkommen, lässt man die Felder leer und schreibt dort nicht 0 rein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Einzelveranlagung - Zusantzangaben für die Steuerberechnung

      Zitat von Bert10 Beitrag anzeigen
      Ich mache eine Einzelveranlagung bei der Steuerklärung
      Arbeitest Du denn beim Finanzamt? Denn das Finanzamt veranlagt. Dafür braucht es in der Regel eine Steuererklärung.

      Zitat von Bert10 Beitrag anzeigen
      Bei _Kirchensteuer_ habe ich bei eine _0_ eingegeben ... WAS sollte ich da sonst eingeben ? da es sich ja um einen Alleinstehenden handelt ?
      Auch Alleinstehende zahlen oft Kirchensteuer.

      Zitat von Bert10 Beitrag anzeigen
      Es ist eine fürchterliche Software
      Apropos Software ... welche verwendest Du denn? Das wäre hier eine wertvolle Information. Du postest ja unter Allgemein und Projekt.

      Kommentar


        #4
        AW: Einzelveranlagung - Zusantzangaben für die Steuerberechnung

        Apropos Software ... welche verwendest Du denn? Das wäre hier eine wertvolle Information.
        Das steht doch etwas verschlüsselt im ersten Beitrag: ESt1A
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Einzelveranlagung - Zusantzangaben für die Steuerberechnung

          Muss das zwangsläufig auf Mein Elster hinweisen?

          Kommentar


            #6
            AW: Einzelveranlagung - Zusantzangaben für die Steuerberechnung

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Muss das zwangsläufig auf Mein Elster hinweisen?
            In den mir bekannten Steuererklärungsprogrammen wird diese Abkürzung, von Mein ELSTER mal abgesehen, nicht verwendet. Ich kenne ziemlich viele Steuererklärungsprogramme!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Einzelveranlagung - Zusantzangaben für die Steuerberechnung

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Ich kenne ziemlich viele Steuererklärungsprogramme!
              Ok, das glaub ich Dir

              Kommentar

              Lädt...
              X