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Jobticket zur ersten Arbeitsstätte und Dienstreise

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    Jobticket zur ersten Arbeitsstätte und Dienstreise

    Hallo zusammen,

    über die Firma kann ein Jobticket ohne Bezuschussung bezogen werden.
    Bei der Steuererklärung kann ja für die Reise zur ersten Arbeitsstätte zwischen tatsächlichen Kosten (Jobticket) und der Kilometerpauschale gewählt werden. Je nachdem was höher/vorteilhafter ist.
    Wie verhält sich das bei einer Dienstreise, wenn der Kunden ebenfalls mit dem Jobticket erreicht werden kann? Normalerweise kann bei einer Dienstreise ja eine Kilometerpauschale für Hin- und Rückreise angesetzt werden.
    Ist eine Kombination aus Ansetzug der tatsächliche Kosten bei dem Weg zur ersten Arbeitsstätte und Ansetzung der Kilometerpauschale bei dem Weg zum Kunden möglich oder muss sich entweder für das eine oder andere entschieden werden? Oder wie muss es korrekt angegeben werden?

    Viele Grüße
    Zuletzt geändert von walter1; 05.05.2019, 22:53.

    #2
    AW: Jobticket zur ersten Arbeitsstätte und Dienstreise

    Normalerweise kann bei einer Dienstreise ja eine Kilometerpauschale für Hin- und Rückreise angesetzt werden.
    Nein, die Kilometerpauschale von 30 Cent je gefahrenem Kilometer kann bei einer Dienstreise nur angesetzt werden, wenn die Dienstreise tatsächlich mit dem eigenen PKW durchgeführt wurde!

    Wenn dem AN für eine Dienstreise real keine Fahrtkosten entstanden sind, gibt es auch nichts zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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