Moin liebes Elsterforum,
Ich bin seit diesem Jahr Gewerbetreibender und nehme steuerrechtlich die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch.
Da es bei meiner Tätigkeit mit unter zu einem Warenaustausch innerhalb der EU (ein Verkauf meinerseits an einen ausländischen Kunden) kommen kann
habe ich vorsorglich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt.
In meinem Hinweis bogen, welchen ich von meinem FA erhalten habe steht logischer weise, dass ich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung für die Zeiträume
abgeben muss, in denen ausschließlich die Steuer für die in § 18 IV a 1 UStG genannten Umsätze zu entrichten ist. Ein normaler Warenverkauf würde hier ja
drunter fallen.
Ist mein folgendes Verständnis hiervon richtig?
Ich muss, sofern keine Dauerfristverlängerung erteilt wurde, monatlich eine solche Voranmeldung einreichen. Wenn ich im Ausland in meiner gewerblichen
Funktion Produkte erwerbe kann ich bei normaler Rechnungsstellung seitens des Verkäufers (also kein Reverse Charge) diese Rechnung bei ihm inklusive
der auf der Rechnung festgehaltenen Steuer einfach bezahlen und habe keine weiteren Umst rechtlichen Verpflichtungen.
Gehen wir also davon aus, es kommt zu keinem Reverse Charge oder ähnlich UmstR relevanten Themen, so kann ich die monatliche Umst Voranmeldung mit
einer schlichten 0 abgeben.
Ist das so korrekt?
Ich hoffe meine Frage ist verständlich.
Ich bin seit diesem Jahr Gewerbetreibender und nehme steuerrechtlich die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch.
Da es bei meiner Tätigkeit mit unter zu einem Warenaustausch innerhalb der EU (ein Verkauf meinerseits an einen ausländischen Kunden) kommen kann
habe ich vorsorglich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt.
In meinem Hinweis bogen, welchen ich von meinem FA erhalten habe steht logischer weise, dass ich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung für die Zeiträume
abgeben muss, in denen ausschließlich die Steuer für die in § 18 IV a 1 UStG genannten Umsätze zu entrichten ist. Ein normaler Warenverkauf würde hier ja
drunter fallen.
Ist mein folgendes Verständnis hiervon richtig?
Ich muss, sofern keine Dauerfristverlängerung erteilt wurde, monatlich eine solche Voranmeldung einreichen. Wenn ich im Ausland in meiner gewerblichen
Funktion Produkte erwerbe kann ich bei normaler Rechnungsstellung seitens des Verkäufers (also kein Reverse Charge) diese Rechnung bei ihm inklusive
der auf der Rechnung festgehaltenen Steuer einfach bezahlen und habe keine weiteren Umst rechtlichen Verpflichtungen.
Gehen wir also davon aus, es kommt zu keinem Reverse Charge oder ähnlich UmstR relevanten Themen, so kann ich die monatliche Umst Voranmeldung mit
einer schlichten 0 abgeben.
Ist das so korrekt?
Ich hoffe meine Frage ist verständlich.
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