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Anlage FW: Kosten der Bescheinigung und KfW-Zuschuss

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    Anlage FW: Kosten der Bescheinigung und KfW-Zuschuss

    Hi Forum!

    Ich habe in 2018 eine Dachsanierung meines selbst genutzten Hauses vorgenommen und über die (weitgehend selbst gezahlten, siehe unten) Kosten eine ensprechende Bescheinigung ESTG § 10f in 2018 erhalten.

    Der entsprechende Abzugsbetrag kommt, soweit ich das bisher nachvollziehen konnte, in die Zeile 12 der Anlage FW. Davon 9 % jährlich. Über die KFW erhielt ich in 2018 zudem einen anteiligen "Energieeffizient Sanieren"-Zuschuss. Der Betrag kommt sicherlich in die Zeile 18, Anlage FW.

    So weit, so gut.

    Die ESTG § 10f-Bescheinigung an sich hat aber selber rund EUR 100,00 gekostet. Und für die Beantragung und Abwicklung des KfW-Zuschusses habe ich eine Beratung in Anspruch genommen, die rund EUR 500,00 gekostet hat.

    Wie bzw. wo in Elsterformular könnte ich diese Kosten geltend machen?
    Erhöhen diese Kosten ggf. den Abzugsbetrag nach ESTG § 10f (Zeile 12)?

    Grüße
    Gramsch

    #2
    AW: Anlage FW: Kosten der Bescheinigung und KfW-Zuschuss

    Wie bzw. wo in Elsterformular könnte ich diese Kosten geltend machen?
    Siehst du eine Eintragungsmöglichkeit? Ich auch nicht.

    Ich gehe davon, dass das Finanzamt die bescheinigten Beträge zugrundelegt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage FW: Kosten der Bescheinigung und KfW-Zuschuss

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Siehst du eine Eintragungsmöglichkeit? Ich auch nicht.

      Ich gehe davon, dass das Finanzamt die bescheinigten Beträge zugrundelegt.
      Hi Charlie24!

      Potentiell über § 35a Abs. 3 EStG (Handwerkerleistungen), aber Gutachtertätigkeiten scheiden hier offensichtlich aus (insbesondere hinsichtlich der KfW-Beratung: durchgeführt von einem Ingenieur = freier Beruf = kein Handwerker = (u. a.) FG Sachsen mit Urteil vom 8.11.2016, 3 K 218/16, EFG 2017, 654, LEXinform 5019873).

      Okay. Dann soll es so sein.

      Vielen Dank für Dein Feedback!
      Grüße
      Gramsch

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