Bonuszahlung Krankenkasse Zuflussprinzip

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  • LisMei
    Neuer Benutzer
    • 13.05.2019
    • 1

    #1

    Bonuszahlung Krankenkasse Zuflussprinzip

    Ich habe im Jahr 2018 an dem Bonusprogramm meiner Krankenkasse teilgenommen.
    Die Auszahlung des Bonus von 2018 erfolgte erst im März 2019.
    Muss ich die Bonuszahlungen für die Steuererklärung 2018 oder 2019 angeben?

    Vielen lieben Dank!
  • ErnstK62
    Neuer Benutzer
    • 24.11.2014
    • 261

    #2
    AW: Bonuszahlung Krankenkasse Zuflussprinzip

    Entscheidend ist das Steuerjahr, in welchem der finanzielle Zufluss stattgefunden hat. In diesem Fall 2019. Der erhaltene Bonus ist also für den Veranlagungszeitraum 2019 zu erklären.
    Zuletzt geändert von ErnstK62; 13.05.2019, 18:56.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45964

      #3
      AW: Bonuszahlung Krankenkasse Zuflussprinzip

      Vielleicht gehörst du ja zu denen, bei denen der Bonus gar nicht mehr als Rückerstattung zählt. Das wird sich vielleicht bis Ende 2019 endgültig klären.

      Bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse eine Prämie oder einen Bonus, müssen Sie die Summe bis 150 Euro nicht in der Steuererklärung angeben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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