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Auszahlung Lebensversicherung im Todesfall - Steuererklärung

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    Auszahlung Lebensversicherung im Todesfall - Steuererklärung

    Hallo zusammen,

    demnächst steht ja die Einkommensteuererklärung für 2018 an und ich bin da etwas durcheinander, weil sich bei mir für 2018 ein Sonderfall ergeben hat und hoffe das mir jemand hier im Forum helfen kann.

    Im September 2018 ist mein Vater verstorben. Da das Erbe überschuldet war habe ich es entsprechend beim Nachlassgericht innerhalb der Frist ausgeschlagen. Ich war aber Begünstigte einer Lebensversicherung die im November 2018 an mich ausgezahlt wurde. Erbschaftsteuer fällt also nicht an, sondern Schenkungsteuer. Der ausgezahlte Betrag betrug aber nur ca. 40.000 € und ist somit weit unter dem Steuerfreibetrag der mir als Tochter zusteht. Beim Antrag zur Auszahlung der Summe stand auch das die Versicherung die Auszahlung dem Finanzamt standardmäßig mitteilt.

    Meine Fragen sind nun:
    Muss ich bei meiner Einkommensteuererklärung die 40.000€ angeben, obwohl es für mich steuerfrei ist und die Versicherung das ganze bereits dem Finanzamt gemeldet hat (wäre sonst doch irgendwie doppelt-gemoppelt)? Das Finanzamt selbst hat sich nach der Auszahlung nicht bei mir gemeldet.
    Wenn ich es angeben muss, wo trage ich das ein und muss ich dann zusätzlich noch irgendwas einreichen?
    Wenn ich das irgendwo angeben muss, weiß das Finanzamt durch die Mitteilung der Versicherung schon das ich die Tochter des Verstorbenen bin und aufgrund des Steuerfreibetrags keine Steuern anfallen? Nicht das ich einen Bescheid bekomme, wo die zig tausende Euro von mir haben wollen, wo ich dann erstmal Einspruch einlegen darf, weil denen Infos fehlen.

    Wie ihr seht bin ich etwas verunsichert, weil ich bei der Steuererklärung nichts falsch machen will und ich habe schon Stunden gegoogelt, aber nicht die passende Antwort zu meinem Problem gefunden.

    Wenn mir jemand ein paar Infos zu meinem Sachverhalt geben könnte, wäre ich sehr dankbar.

    #2
    AW: Auszahlung Lebensversicherung im Todesfall - Steuererklärung

    Es handelt sich hier nicht um Einkommen im Sinn des Einkommensteuergesetzes.

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      #3
      AW: Auszahlung Lebensversicherung im Todesfall - Steuererklärung

      Schenkungsteuer fällt sicher keine an, da sind die Freibeträge höher.

      Die Frage ist halt, ob die LV (und zwar die Zinsanteile) einkommensteuerpflichtig sind und zwar entweder bei dir oder beim Vater.

      Da kommt es sicher drauf an, wann die abgeschlossen wurde und wie lange die lief. M.E. sollte dazu was im Schreiben der Versicherung stehen.

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        #4
        AW: Auszahlung Lebensversicherung im Todesfall - Steuererklärung

        Mein Vater hatte die Versicherung 1981 abgeschlossen und im Schreiben der Versicherung stand nichts zu irgendwelchen Zinsanteilen. Die wollten nur wissen wohin sie das Geld überweisen müssen und meine Steuerinformationen für die Mitteilung an das Finanzamt. Falls diese Info noch hilft: Die Versicherung lief auch über den Arbeitgeber, mein Vater war die versicherte Person und im Todesfall ich die Begünstigte. Im Erlebensfall hätte mein Vater die Summe ausgeszahlt bekommen, aber dazu kam es ja nicht.

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          #5
          AW: Auszahlung Lebensversicherung im Todesfall - Steuererklärung

          Dann denke ich, dass es eine reine Versicherungsleistung ist und L.E. Fant recht hat.

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