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Freiexemplar Buch als Werbungskosten angeben?

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    Freiexemplar Buch als Werbungskosten angeben?

    Hallo,

    ich habe in diesem Jahr einen Aufsatz in einem Sammelband eingereicht, der abgedruckt wurde, und habe dafür den Sammelband als Freiexemplar erhalten. Trotzdem wurde mir vom Verlag eine Rechnung mit dem Buch zugesandt. Die Rechnung musste ich natürlich nicht begleichen.
    Aber ich frage mich, ob ich das Buch nicht als "Fachliteratur" in dem Bereich "Werbungskosten" mit den Rechnungsbetrag angeben kann. Praktisch habe ich ja mit meinem Aufsatz die Rechnung für das Buch beglichen, auch wenn kein Geld floss.
    Ich hoffe der Sachverhalt ist verständlich. Ich habe im Internet hierzu nichts gefunden, daher würde mich über eine Antwort sehr freuen.

    #2
    AW: Freiexemplar Buch als Werbungskosten angeben?

    Wenn du keinen Aufwand (in Geld) hattest, dann kannst du auch keine Werbungskosten absetzen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      AW: Freiexemplar Buch als Werbungskosten angeben?

      Zitat von aasaa Beitrag anzeigen
      Praktisch habe ich ja mit meinem Aufsatz die Rechnung für das Buch beglichen
      Hast Du wohl kein Honorar für den Aufsatz bekommen? Dann musst Du das Honorar natürlich auch nicht versteuern.

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        #4
        AW: Freiexemplar Buch als Werbungskosten angeben?

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Hast Du wohl kein Honorar für den Aufsatz bekommen? Dann musst Du das Honorar natürlich auch nicht versteuern.
        Hoffentlich ist der geschenkte Sammelband jetzt kein kein steuerpflichtiger Sachbezug!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Freiexemplar Buch als Werbungskosten angeben?

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Hoffentlich ist der geschenkte Sammelband jetzt kein kein steuerpflichtiger Sachbezug!
          Teufel auch

          Kommentar

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