Ich habe "übrige abziehbar Betriebsausgaben" in Höhe von 2600 Euro. Muss ich die nicht einzeln aufführen? Sind auch größere Posten dabei, z. B. gebrauchte Gebrauchsgüter wie Objektiv, Drucker etc. alle unter 500 Euro. Bin mir nicht sicher, ob ich alles richtig habe. Mache es zum ersten Mal. Danke!
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AW: Anlage EÜR richtig ausfüllen
Auch gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind, wenn die Anschaffungskosten über 250,00 € netto betragen,
eigens zu erfassen, in der Regel als GWG. Dafür gibt es eine eigene Zeile in der EÜR!Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Anlage EÜR richtig ausfüllen
Zitat von saira63 Beitrag anzeigenIch habe "übrige abziehbar Betriebsausgaben" in Höhe von 2600 Euro. Muss ich die nicht einzeln aufführen? Sind auch größere Posten dabei, z. B. gebrauchte Gebrauchsgüter wie Objektiv, Drucker etc. alle unter 500 Euro. Bin mir nicht sicher, ob ich alles richtig habe. Mache es zum ersten Mal. Danke!
was sind übrige abziehbare Betriebsausgaben?
Wo ist dieser Posten in der EÜR?
oder ist das ein Ausdruck von dir?
Gruß FIGULGruß FIGUL
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AW: Anlage EÜR richtig ausfüllen
Wo ist dieser Posten in der EÜR?
Tragen Sie hier die übrigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben ein, soweit diese nicht in den Zeilen 23 bis 50 berücksichtigt worden sind.
Nachtrag zu Post 2: GWG hingegen: Zeile 33, Kennzahl 132
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens müssen selbständig nutzbar sein, ansonsten sind sie zuzuordnen. Ein Objektiv gehört zu einer Kamera,
ein Drucker zu einer PC-Anlage, es sein denn, es handelt sich um ein Multifunktionsgerät.
Als Existenzgründer muss man sich ein wenig schlau machen: https://www.bestellen.bayern.de/appl...StMF,ALLE:x)=X
Die GWG-Werte in der Broschüre sind nicht mehr aktuell!Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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