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nachgewiesenen tatsächlichen Fahrtkosten ?

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    nachgewiesenen tatsächlichen Fahrtkosten ?

    Habe zwar gute 1200 Werbekosten was Fakrkosten betrifft, bin nun aber schwer am überlegen, ob ich nun nach nachgewiesenen tatsächlichen Fahrtkosten switche.

    Habe nämlich 60 G.

    Dort steht nämlich das ich auch Reparaturkosten absetzen kann. Gehört da neben den Stundenlohn, auch die Kosten der Teile mit dazu?

    Hatte Steuerkettenschaden und über 800 EUR Werkstatt kosten und mußte mir ein neuen Motorlock kaufen für 1000 EUR

    #2
    AW: nachgewiesenen tatsächlichen Fahrtkosten ?

    Und was sollen wir jetzt dazu sagen? Dass die Teile dazugehören? Das ist doch klar.

    Mit der elektronischen Steuererklärung haben deine Überlegungen jedenfalls nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: nachgewiesenen tatsächlichen Fahrtkosten ?

      Sorry hatte vergessen zu schreiben, in welcher Anlage werden die nachgewiesenen tatsächlichen Fahrtkosten eingefügt.

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        #4
        AW: nachgewiesenen tatsächlichen Fahrtkosten ?

        Wenn Sie bei der Kennzahl 155 bei Zeile 37 der Anlage N ein Kreuz setzen liefert Ihnen die Eingabehilfe von Elsterformular folgendes Ergebnis:

        Wenn bei Ihnen der Grad der Behinderung mindestens 70 betragen hat oder bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gleichzeitig eine erhebliche Gehbehinderung bestand, werden auch bei Benutzung Ihres eigenen PKW die tatsächlichen Kosten der Hin- und Rückfahrt anerkannt. Diese müssen Sie nur auf Anforderung des Finanzamts nachweisen. Ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Kosten werden 60 Cent je Entfernungskilometer (30 Cent je gefahrenen Kilometer) anerkannt. Aufwendungen für Fahrten, die durch die An- und Abfahrt eines Dritten (z. B. des Ehegatten) zur ersten Tätigkeitsstätte / zum Sammelpunkt / zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet entstehen (sog. Leerfahrten), können ebenfalls mit 30 Cent je gefahrenen Kilometer berücksichtigt werden. Achten Sie bitte darauf, dass in der Bescheinigung über den Grad Ihrer Behinderung ggf. eine Aussage über die Gehbehinderung enthalten ist. Machen Sie bitte in diesen Fällen ab Zeile 35 die entsprechenden Angaben oder bei Einzelnachweis tragen Sie die tatsächlichen Kosten in Zeilen 46 bis 47 ein.
        Wird bei behinderten Menschen der besondere Kilometersatz von 60 Cent zugrunde gelegt, können zusätzlich Gebühren für einen Parkplatz an der ersten Tätigkeitsstätte / am Sammelpunkt oder im Zusammenhang mit Fahrten zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet abgezogen werden (Zeile 46 bis 47).

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          #5
          AW: nachgewiesenen tatsächlichen Fahrtkosten ?

          Danke !
          Aber wenn man zum ersten mal seine Steuer selber macht und dann auch noch seit kurzen Kleinunterneher ist.
          Kommt ne Menge auf ein zu.

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