Hallo zusammen,
das Finanzamt hatte mich aufgefordert, Belege (Rechnungen und Zahlungsnachweise) für die genutzten Arbeitsmittel nachzureichen. Die Arbeitsmittel schreibe ich teilweise schon seit 10 Jahren ab. Das letzte kam vor drei Jahren hinzu. In diesem Jahr wurde ein sofort abzugsfähiger PC angegeben. Die Rechnungen wurden jeweils im Jahr nach der Anschaffung zusammen mit der Einkommensteuererklärung eingereicht.
Ich bin der Aufforderung des Finanzamtes nachgekommen und habe die Rechnungen noch einmal geschickt. Allerdings ist es mir nach dieser langen Zeit nicht mehr möglich, die Zahlungen nachzuweisen. Auch für den gekauften PC kann ich keine Kreditkartenabrechnung mehr abrufen, da er im März 2018 angeschafft wurde. Allerdings befindet sich auf der Rechnung der Hinweis, dass über Amazon/Kreditkarte abgerechnet wurde.
Ich plane Einspruch einzulegen, da die Werbungskosten für Arbeitsmittel nicht anerkannt wurden.
Bin ich verpflichtet, die Zahlungen nachzuweisen, obwohl die Arbeitsmittel schon seit Jahren abgeschrieben werden und die Werbungskosten in zahlreichen Einkommensteuererklärungen zuvor anerkannt wurden?
Wie lange muss ich als Privatperson Steuerunterlagen aufbewahren?
Reicht bei dem neu angeschafften PC der Hinweis auf der Rechnung, dass über Amazon/Kreditkarte abgerechnet wurde?
Danke im Voraus
Spartako
das Finanzamt hatte mich aufgefordert, Belege (Rechnungen und Zahlungsnachweise) für die genutzten Arbeitsmittel nachzureichen. Die Arbeitsmittel schreibe ich teilweise schon seit 10 Jahren ab. Das letzte kam vor drei Jahren hinzu. In diesem Jahr wurde ein sofort abzugsfähiger PC angegeben. Die Rechnungen wurden jeweils im Jahr nach der Anschaffung zusammen mit der Einkommensteuererklärung eingereicht.
Ich bin der Aufforderung des Finanzamtes nachgekommen und habe die Rechnungen noch einmal geschickt. Allerdings ist es mir nach dieser langen Zeit nicht mehr möglich, die Zahlungen nachzuweisen. Auch für den gekauften PC kann ich keine Kreditkartenabrechnung mehr abrufen, da er im März 2018 angeschafft wurde. Allerdings befindet sich auf der Rechnung der Hinweis, dass über Amazon/Kreditkarte abgerechnet wurde.
Ich plane Einspruch einzulegen, da die Werbungskosten für Arbeitsmittel nicht anerkannt wurden.
Bin ich verpflichtet, die Zahlungen nachzuweisen, obwohl die Arbeitsmittel schon seit Jahren abgeschrieben werden und die Werbungskosten in zahlreichen Einkommensteuererklärungen zuvor anerkannt wurden?
Wie lange muss ich als Privatperson Steuerunterlagen aufbewahren?
Reicht bei dem neu angeschafften PC der Hinweis auf der Rechnung, dass über Amazon/Kreditkarte abgerechnet wurde?
Danke im Voraus
Spartako
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