Darüber brauchen wir hier zu diskutieren, ist kein Elsterthema. Der Hintergrund ist einfach das Steuerberatungsgesetz, das alle Beteiligten schützen soll. Zum einen, dass der Erklärungspflichtige eine gewisse Gewähr hat für fachliche Richtigkeit und dass er sich bei Fehlberatung den Schadensersatz dafür notfalls durch die Pflichthaftpflichtversicherung des steuerlichen Beraters holen kann. Zum anderen, dass Du gar nicht erst in Versuchung kommst Dir letztlich einen Haufen Ärger aufzuhalsen mit der Person, für die Du die Erklärung machst und die sich später beschwert, wieso Du ihr nicht die 16 € Kontoführungsgebühr genannt hast usw.
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Steuererklärung online versenden für Bekannte
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Zitat von fischej@web.de Beitrag anzeigenUnd was macht die, wenn ich nicht behilflich bin? Kann natürlich auch die EStErklärung über das Formularmanagement online aufrufen. Füllen die Vordrucke gemeinsam aus, drucken sie aus und sie bringt die zum Finanzamt. Was ist dadurch gewonnen?
Du glaubst doch nicht ersthaft, dass es hier irgendjemand im Forum interessiert, ob und für wen du Steuererklärungen übermittelst und ob du dabei den Grad zur verbotenen Steuerberatung über- oder unterschritten hast? Trotzdem sollte man damit nicht hausieren gehen, insbesondere, wenn man seine E-Mail-Adresse noch öffentlich sichtbar als Usernamen verwendet hat.
In der Praxis kommt sowas meist aus zwei Gründen raus:- Die gute Bekannte ist doch nicht so gut, nämlich dann, wenn bei der Erklärung Fehler eingebaut wurden. Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.
- Dummheit. Ich kann mich z.B. an einen Fall erinnern, wo ein Sachbearbeiter der Bußgeldstelle Verkehrsowis z.B. von Blitzern unter der Hand über seine private Kasse abgerechnet hat. Das flog auf, als einer der Deliquenten mit Blumenstrauß im Amt stand, und nach dem netten Beamten suchte, der doch so unbürokratisch seine OWi ohne Punkte und Fahrverbot geregelt hat.
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