Unfallkosten sind jedoch im Regelfall mit der Entfernungspauschale abgegolten.
Mit der Entfernungspauschale sind sämtliche Fahrzeugkosten abgegolten, also z. B. auch die Garagenmiete, Parkgebühren, Reparaturkosten und Mautgebühren.
Unfallkosten, die Sie selbst tragen mussten, werden jedoch daneben berücksichtigt, wenn sich der Unfall auf der Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Arbeitsgebiet
ereignet hat (Eintragungen in den Zeilen 46 bis 48). Dies gilt nicht, wenn der Unfall von Ihnen absichtlich oder unter Alkoholeinfluss verursacht worden ist.
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