Hallo,
Fragen: ich, alleinerziehend, habe ein volljähriges Kind, das im Januar 2018 die Ausbildung (verkürzt) beendete. Für Januar bekam ich Kindergeld und geringfügigen Kindesunterhalt (160 Euro). Wie trage ich das wo ein?
Meine bisherigen Einkommenssteuerberechnungen wiesen immer ein Guthaben aus. Für 2018 erwartet mich - falls meine Einträge (s. auch Frage 1) stimmen, eine Nachzahlung. Kann das sein? ggf. habe ich einen Fehler beim Ausfüllen (Kind, Ausbildung, Beschäftigung) eingebaut?
Vorab herzlichen Dank für die Hilfestellung.
Fragen: ich, alleinerziehend, habe ein volljähriges Kind, das im Januar 2018 die Ausbildung (verkürzt) beendete. Für Januar bekam ich Kindergeld und geringfügigen Kindesunterhalt (160 Euro). Wie trage ich das wo ein?
Meine bisherigen Einkommenssteuerberechnungen wiesen immer ein Guthaben aus. Für 2018 erwartet mich - falls meine Einträge (s. auch Frage 1) stimmen, eine Nachzahlung. Kann das sein? ggf. habe ich einen Fehler beim Ausfüllen (Kind, Ausbildung, Beschäftigung) eingebaut?
Vorab herzlichen Dank für die Hilfestellung.
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