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volljähriges Kind mit Beendigung der Ausbildung

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    volljähriges Kind mit Beendigung der Ausbildung

    Hallo,

    Fragen: ich, alleinerziehend, habe ein volljähriges Kind, das im Januar 2018 die Ausbildung (verkürzt) beendete. Für Januar bekam ich Kindergeld und geringfügigen Kindesunterhalt (160 Euro). Wie trage ich das wo ein?
    Meine bisherigen Einkommenssteuerberechnungen wiesen immer ein Guthaben aus. Für 2018 erwartet mich - falls meine Einträge (s. auch Frage 1) stimmen, eine Nachzahlung. Kann das sein? ggf. habe ich einen Fehler beim Ausfüllen (Kind, Ausbildung, Beschäftigung) eingebaut?

    Vorab herzlichen Dank für die Hilfestellung.

    #2
    AW: volljähriges Kind mit Beendigung der Ausbildung

    Kinderunterhalt wird gar nicht eingetragen, Kindergeld für einen Monat in Anlage Kind.

    Die Nachzahlung dürfte zustande kommen, dass Du ggf. für 12 Monate Lohnsteuer in Lohnsteuerklasse II, d.h. für 12 Monate Kinderfreibetrag und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, erhalten hast, Dir das aber nur für einen Monat zusteht.

    Für den Zeitraum ab Februar könnte ggf. die Anlage Unterhalt interessant sein, falls das zutrifft.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: volljähriges Kind mit Beendigung der Ausbildung

      Ab Februar bzw. März rückwirkend wurde ich mit Steuerklasse I/ohne Kinder vom Arbeitgeber vergütet. Daran kann es also dann nicht liegen.
      Mein Hinweis mit geringem Kindergeld war eigentlich nur der Tatsache geschuldet, dass ich dadurch bisher immer eine steuerliche Vergünstigung (Kinderfreibetrag etc.) hatte.

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        #4
        AW: volljähriges Kind mit Beendigung der Ausbildung

        Standardfrage natürlich: Mit welchem Programm arbeitest Du ? Ein Programm namens Allgemein und Projekt kenne ich nicht. Hast du die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: volljähriges Kind ohne Beendigung der Ausbildung

          Mein programm nimmt das kind nicht, er st 21 und hat keine ausbildung aber er nimmt es immer als fehler wenn ich keine ausbildung angebe

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            #6
            AW: volljähriges Kind ohne Beendigung der Ausbildung

            Zitat von Antonima1961 Beitrag anzeigen
            Mein programm nimmt das kind nicht, er st 21 und hat keine ausbildung aber er nimmt es immer als fehler wenn ich keine ausbildung angebe
            Hast du noch einen Kindergeldanspruch für das Kind? Dann musst du den Grund für den Kindergeldanspruch eintragen bzw. auswählen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: volljähriges Kind ohne Beendigung der Ausbildung

              Zitat von Antonima1961 Beitrag anzeigen
              Mein programm nimmt das kind nicht, er st 21 und hat keine ausbildung aber er nimmt es immer als fehler wenn ich keine ausbildung angebe
              Hallo Antonima1961,

              wenn er mit der Ausbildung fertig ist und ein Arbeitsverhältnis hat, gibt es ja kein Kindergeld mehr, also könntest du dir die Anlage Kind sparen.

              Tschüß

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                #8
                AW: volljähriges Kind mit Beendigung der Ausbildung

                nicht "könnte", sondern "muss"
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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