Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

volljähriges Kind mit Beendigung der Ausbildung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Picard777
    antwortet
    AW: volljähriges Kind mit Beendigung der Ausbildung

    nicht "könnte", sondern "muss"

    Einen Kommentar schreiben:


  • holzgoe
    antwortet
    AW: volljähriges Kind ohne Beendigung der Ausbildung

    Zitat von Antonima1961 Beitrag anzeigen
    Mein programm nimmt das kind nicht, er st 21 und hat keine ausbildung aber er nimmt es immer als fehler wenn ich keine ausbildung angebe
    Hallo Antonima1961,

    wenn er mit der Ausbildung fertig ist und ein Arbeitsverhältnis hat, gibt es ja kein Kindergeld mehr, also könntest du dir die Anlage Kind sparen.

    Tschüß

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: volljähriges Kind ohne Beendigung der Ausbildung

    Zitat von Antonima1961 Beitrag anzeigen
    Mein programm nimmt das kind nicht, er st 21 und hat keine ausbildung aber er nimmt es immer als fehler wenn ich keine ausbildung angebe
    Hast du noch einen Kindergeldanspruch für das Kind? Dann musst du den Grund für den Kindergeldanspruch eintragen bzw. auswählen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Antonima1961
    antwortet
    AW: volljähriges Kind ohne Beendigung der Ausbildung

    Mein programm nimmt das kind nicht, er st 21 und hat keine ausbildung aber er nimmt es immer als fehler wenn ich keine ausbildung angebe

    Einen Kommentar schreiben:


  • Picard777
    antwortet
    AW: volljähriges Kind mit Beendigung der Ausbildung

    Standardfrage natürlich: Mit welchem Programm arbeitest Du ? Ein Programm namens Allgemein und Projekt kenne ich nicht. Hast du die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen ?

    Einen Kommentar schreiben:


  • DannyHolly
    antwortet
    AW: volljähriges Kind mit Beendigung der Ausbildung

    Ab Februar bzw. März rückwirkend wurde ich mit Steuerklasse I/ohne Kinder vom Arbeitgeber vergütet. Daran kann es also dann nicht liegen.
    Mein Hinweis mit geringem Kindergeld war eigentlich nur der Tatsache geschuldet, dass ich dadurch bisher immer eine steuerliche Vergünstigung (Kinderfreibetrag etc.) hatte.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Picard777
    antwortet
    AW: volljähriges Kind mit Beendigung der Ausbildung

    Kinderunterhalt wird gar nicht eingetragen, Kindergeld für einen Monat in Anlage Kind.

    Die Nachzahlung dürfte zustande kommen, dass Du ggf. für 12 Monate Lohnsteuer in Lohnsteuerklasse II, d.h. für 12 Monate Kinderfreibetrag und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, erhalten hast, Dir das aber nur für einen Monat zusteht.

    Für den Zeitraum ab Februar könnte ggf. die Anlage Unterhalt interessant sein, falls das zutrifft.

    Einen Kommentar schreiben:


  • DannyHolly
    hat ein Thema erstellt volljähriges Kind mit Beendigung der Ausbildung.

    volljähriges Kind mit Beendigung der Ausbildung

    Hallo,

    Fragen: ich, alleinerziehend, habe ein volljähriges Kind, das im Januar 2018 die Ausbildung (verkürzt) beendete. Für Januar bekam ich Kindergeld und geringfügigen Kindesunterhalt (160 Euro). Wie trage ich das wo ein?
    Meine bisherigen Einkommenssteuerberechnungen wiesen immer ein Guthaben aus. Für 2018 erwartet mich - falls meine Einträge (s. auch Frage 1) stimmen, eine Nachzahlung. Kann das sein? ggf. habe ich einen Fehler beim Ausfüllen (Kind, Ausbildung, Beschäftigung) eingebaut?

    Vorab herzlichen Dank für die Hilfestellung.
Lädt...
X