AW: volljähriges Kind mit Beendigung der Ausbildung
nicht "könnte", sondern "muss"
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volljähriges Kind mit Beendigung der Ausbildung
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AW: volljähriges Kind ohne Beendigung der Ausbildung
Zitat von Antonima1961 Beitrag anzeigenMein programm nimmt das kind nicht, er st 21 und hat keine ausbildung aber er nimmt es immer als fehler wenn ich keine ausbildung angebe
wenn er mit der Ausbildung fertig ist und ein Arbeitsverhältnis hat, gibt es ja kein Kindergeld mehr, also könntest du dir die Anlage Kind sparen.
Tschüß
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AW: volljähriges Kind ohne Beendigung der Ausbildung
Zitat von Antonima1961 Beitrag anzeigenMein programm nimmt das kind nicht, er st 21 und hat keine ausbildung aber er nimmt es immer als fehler wenn ich keine ausbildung angebe
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AW: volljähriges Kind ohne Beendigung der Ausbildung
Mein programm nimmt das kind nicht, er st 21 und hat keine ausbildung aber er nimmt es immer als fehler wenn ich keine ausbildung angebe
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AW: volljähriges Kind mit Beendigung der Ausbildung
Standardfrage natürlich: Mit welchem Programm arbeitest Du ? Ein Programm namens Allgemein und Projekt kenne ich nicht. Hast du die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen ?
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AW: volljähriges Kind mit Beendigung der Ausbildung
Ab Februar bzw. März rückwirkend wurde ich mit Steuerklasse I/ohne Kinder vom Arbeitgeber vergütet. Daran kann es also dann nicht liegen.
Mein Hinweis mit geringem Kindergeld war eigentlich nur der Tatsache geschuldet, dass ich dadurch bisher immer eine steuerliche Vergünstigung (Kinderfreibetrag etc.) hatte.
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AW: volljähriges Kind mit Beendigung der Ausbildung
Kinderunterhalt wird gar nicht eingetragen, Kindergeld für einen Monat in Anlage Kind.
Die Nachzahlung dürfte zustande kommen, dass Du ggf. für 12 Monate Lohnsteuer in Lohnsteuerklasse II, d.h. für 12 Monate Kinderfreibetrag und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, erhalten hast, Dir das aber nur für einen Monat zusteht.
Für den Zeitraum ab Februar könnte ggf. die Anlage Unterhalt interessant sein, falls das zutrifft.
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volljähriges Kind mit Beendigung der Ausbildung
Hallo,
Fragen: ich, alleinerziehend, habe ein volljähriges Kind, das im Januar 2018 die Ausbildung (verkürzt) beendete. Für Januar bekam ich Kindergeld und geringfügigen Kindesunterhalt (160 Euro). Wie trage ich das wo ein?
Meine bisherigen Einkommenssteuerberechnungen wiesen immer ein Guthaben aus. Für 2018 erwartet mich - falls meine Einträge (s. auch Frage 1) stimmen, eine Nachzahlung. Kann das sein? ggf. habe ich einen Fehler beim Ausfüllen (Kind, Ausbildung, Beschäftigung) eingebaut?
Vorab herzlichen Dank für die Hilfestellung.Stichworte: -
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